Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung

Ausgaben für Fortbildung lassen sich unbeschränkt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Von Fortbildung spricht man, wenn man die im ausgeübten Beruf erforderlichen Kenntnisse aktualisiert bzw. vertieft. Unter Ausbildung versteht man die Erlernung eines neuen Berufes. Kosten dafür lassen sich nur dann absetzen, wenn es sich um einen mit dem gegenwärtigen Beruf in Zusammenhang stehenden Beruf handelt oder im Rahmen von umfangreichen Umschulungsmaßnahmen ein neuer Beruf erlernt wird (zB im Rahmen von AMS Maßnahmen). Ausgaben für die Aus- und Fortbildung der im Betrieb beschäftigten Dienstnehmer, sind ohne Einschränkung als Betriebsausgaben geltend zu machen.