Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen bzw. Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind und

  • objektiv und subjektiv im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen sowie
  • nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen.

Bei der objektiven Betrachtungsweise geht man von einer Durchschnittseinschätzung und der Mehrheit der Steuerpflichtigen aus. Im subjektiven Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen Ausgaben, die für den einzelnen Betrieb erforderlich sind, um seiner Tätigkeit nachzukommen. Wichtig hierbei ist, dass jegliche Ausgaben durch Belege nachzuweisen sind („Ohne Beleg keine Ausgabe“).