Steuerfreie Lieferungen/Leistungen mit Vorsteuerabzug (echte Steuerbefreiung)

Die wichtigsten steuerfreien Lieferungen sind die Ausfuhrlieferungen und damit zusammenhängende Leistungen wie zB Güterbeförderung. Für diese Ausfuhrlieferungen ist ein Ausfuhr- sowie ein Buchnachweis zu erbringen. Ein österreichischer Schuhhersteller liefert einem schweizer Unternehmer Schuhe im Wert von Euro 10.000. Der schweizer Unternehmer holt die Ware aus der Filiale in Innsbruck ab.

 

Siehe auch

Steuerbefreiungen
unechte Steuerbefreiung
Touristenexport