Eingliederungsbeihilfen

Mit dieser Förderung können Arbeitsverhältnisse von vorgemerkten Arbeitssuchenden ab einem Alter von 45 Jahren (Frauen) bzw. 50 Jahren (Männer) oder aber Arbeitsverhältnisse von Langzeitarbeitslosen (ab 6 Monate bei Personen unter 25 Jahren, 12 Monate bei Personen über 25 Jahren) leichter begründet werden.

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch mit dem AMS vor Aufnahme der Beschäftigung gebunden und beläuft sich auf maximal 66,7% der Bemessungsgrundlage, die sich aus dem laufenden Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten zusammensetzt.