Entgeltfortzahlung

Für Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitern gibt es seitens der AUVA einen finanziellen Zuschuss im Falle von Entgeltfortzahlung nach Unfällen und Krankheit. Im Krankheitsfall beträgt der Zuschuss 50 % des fortgezahlten Entgelts einschließlich Sonderzahlungen und wird ab dem elften Tag für eine maximale Dauer von sechs Wochen gewährt. Nach Unfällen beträgt der Zuschuss ebenfalls 50% des fortgezahlten Entgeltes, er wird aber ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr gewährt. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch ein Formular per Post oder Fax bzw. mittels ELDA-Service.