Ermittlung der Einkünfte

Für die Ermittlung des Gewinnes oder Verlustes stehen grundsätzlich drei verschiedene Instrumentarien zur Verfügung, wobei für jede Einkunftsart der Gewinn/Verlust gesondert zu ermitteln ist.
Bei den betrieblichen Einkunftsarten kann das Ergebnis grundsätzlich nach den drei folgenden Arten ermittelt werden.

  • Betriebsvermögensvergleich
  • Einnahmen/Ausgaben Rechnung
  • Pauschalierung

Der Betriebsvermögensvergleich (= Bilanzierung oder doppelte Buchführung) ist zwingend für Unternehmer

  • die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) betreiben oder
  • wenn die Buchführungsgrenzen überschritten werden.

Werden die Buchführungsgrenzen nicht überschritten bzw das Unternehmen nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben, erfolgt die Gewinnermittlung entweder alsEinnahmen/Ausgaben Rechnung oder es wird von einer Pauschalierung Gebrauch gemacht.

Bei freiberuflicher Tätigkeit gelten die Buchführungsgrenzen nicht, es ist eineEinnahmen/Ausgaben Rechnung zulässig. Die Einkunftsermittlung durch doppelte Buchführung ist immer möglich. Die Einnahmen/Ausgaben Rechnung findet auch für alle nicht betrieblichen EinkunftsartenVerwendung.

Siehe auch

Betriebsausgaben
Jahresabschluss
Künstlerpauschalierung
Betriebsausgaben
Einkünfte
Einnahmen Ausnahmenrechnung