Firmenbuch

Das Firmenbuch ist ein beim Handelgericht geführtes öffentliches Register, in dem eine öffentliche Kundmachung der Unternehmen in Österreich erfolgt.

Ein Eintrag ist verpflichtend für:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • eingetragene Personengesellschaften (OG, KG)
  • Einzelunternehmer, die rechnungslegungspflichtig sind.

 Ein freiwilliger Eintrag ist für alle anderen Einzelunternehmer möglich.

Als Firma wird der Namen des Unternehmens bezeichnet, der unter Einhaltung gewisser Vorschriften frei wählbar ist. Die Firma darf nicht verwechslungsfähig oder irreführend sein. Weiters muss sie kennzeichnungsfähig und unterscheidungsfähig sein. Daher ist darauf zu achten, welche Firmennamen bereits im Firmenbuch registriert sind. Die Überprüfung kann durch ein kostenloses Gutachten der Wirtschaftskammer erfolgen.