Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründung

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist im Gegensatz zum Einzelunternehmen bzw. Personenunternehmen relativ aufwendig. Folgende Schritte sind durchzuführen:

  • Gesellschaftsvertrag in Form eines Notariatsakts
  • Bestellung der Geschäftsführer
  • Leistung der Einlage
  • Anmeldung zum Firmenbuch
  • Prüfung durch Registergericht
  • Registrierung und Veröffentlichung
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz
  • Anmeldung beim Finanzamt zwecks Zuteilung einer Steuernummer

Wir begleiten Sie gerne bei der Gründung einer GmbH und bereiten Ihnen auf Wunsch alle Unterlagen vor.

Vorteile

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Daraus folgt, dass dieGesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25%. Damit ist allerdings lediglich die Steuer innerhalb der Körperschaft abgegolten. Wird der Gewinn an die Inhaber ausgeschüttet, fallen zusätzlich 25% Kapitalertragssteuer (KESt) an, womit der Steuersatz faktisch bei 43,75% liegt. Dies liegt aber immer noch unter dem Höchststeuersatz der Einkommensteuer von 50%.

Nachteile

Die GmbH benötigt im Unterschied zu den Personengesellschaften ein Mindeststammkapital von EUR 35.000 (wovon jedoch nur die Hälfte bar einzubezahlen ist). Es ist eine Registrierung im Firmenbuch nötig und die GmbH unterliegt strengeren Formvorschriften. Auch muss ein Notar zur Beurkundungen von Protokollen herangezogen werden (z.B. für Änderungen im Gesellschaftsvertrag). Weiters gibt es eine Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750,00, die auch in Jahren mit keinen Gewinnen oder mit Verlusten in Form einer Vorauszahlung abzuführen ist.