Lehrlinge

Lehrlinge sind Auszubildende nach dem Berufsausbildungsgesetz. Man unterscheidet zwischen kaufmännischen Lehrlingen und gewerblichen Lehrlingen. Der Lehrling unterliegt einem Lehrvertrag, er wird von einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und besucht nebenbei die Berufsschule. Nach Unterzeichnung muss der Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle binnen 3 Wochen eingereicht werden, binnen 2 Wochen hat die Anmeldung bei der Berufsschule zu erfolgen. Die Lehrzeit beträgt 3 bis 4 Jahre, je nachdem, welcher Lehrberuf gewählt wird. Für Lehrlinge beträgt die Probezeit zwingend 3 Monate, danach kann das Lehrverhältnis nur erschwert gelöst werden. Nach Ablauf der Lehrzeit hat der Dienstgeber eine Behaltefrist von 3 Monaten, in vielen Kollektivverträgen wird die Behaltefrist aber auf 6 Monate verlängert. Um Lehrlinge beschäftigen zu können, muss der Unternehmer oder ein Mitarbeiter als Lehrlingsausbildner befähigt sein. Welche Förderungen gibt es für Lehrlinge?

Förderungen nach dem Einkommensteuergesetz

  • Die Lehrlingsausbildungsprämie für Lehrverhältnisse mit Beginn vor dem 28.06.2008 kann im Rahmen der Steuererklärung mit dem Formular E 108c nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in Anspruch genommen werden. Sie beträgt EUR 1.000 pro Jahr und pro Lehrling und läuft bis zum Ende der Lehrzeit.
  • Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % für Weiterbildungsmaßnahmen oder wahlweise dieBildungsprämie in Höhe von 6 % für externe Weiterbildungsmaßnahmen

Förderungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) für Lehrverhältnisse, die nach dem 28.06.2008 begonnen haben

  • Basisförderung: Unternehmen können jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres um die Basisförderung ansuchen. Die Höhe der Förderung beläuft sich im ersten Lehrjahr auf drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten auf zwei Lehrlingsentschädigungen und im dritten und vierten Jahr auf je eine Lehrlingsentschädigung.
  • Prämie für neue Lehrstellen: Neu gegründete Unternehmen, Unternehmen, die erstmals einen Lehrling ausbilden sowie Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren neuerlich ein Lehrverhältnis aufnehmen, werden mit einer Prämie von EUR 2.000 gefördert. Das Lehrverhältnis muss mindestens ein Jahr dauern, das Ansuchen muss an die Wirtschaftskammer gestellt werden.
  • Ausbildungsmaßnahmen: Gefördert werden Zusatzausbildungen bis max. EUR 1.000 sowie Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung. Weiters kann auch um Förderungen für Ausbildungen seitens der Lehrausbildern, Ausbildungsverbünde und für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen angesucht werden.

Förderung über das AMS

Bei dieser Förderung bedarf es spezieller Voraussetzungen und sie ist an ein Beratungsgespräch vor Aufnahme des Lehrverhältnisses gebunden. Gefördert werden Lehrverhältnisse von:

  • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • am Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen
  • Teilnehmern einer integrativen Berufsausbildung
  • Erwachsenen mit Qualifikationsmängeln, die in ein Lehrverhältnis aufgenommen werden.

Die Förderhöhe bewegt sich zwischen EUR 200 und EUR 604 die Förderdauer zwischen 1 und 3 Jahren.

Förderungen über den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF)

  • Förderung der Qualifikation von AusbilderInnen
  • Förderung der Weiterbildung der AusbilderInnen

Die Förderhöhe beträgt bis zu EUR 250 pro Ausbilder bzw. pro Lehrbetrieb.