Neue Werte ab 2015

Folgende Werte gelten ab 2015 im Bereich der Sozialversicherung:

Höchstbeitragsgrundlage ASVG monatlich EUR   4.650,00
Höchstbeitragsgrundlage GSVG monatlich EUR   5.425,00
Geringfügigkeitsgrenze täglich EUR       31,17
Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR    405,98
Grenzwert für DAG Dienstgeberabgabe EUR     608,97

 

Eine Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträge für 2015 wurde nicht durchgeführt.

TIPP: Eine Berechnung der zu erwartenden Pension können Sie mit dem Ihnen zugesandten Pensionskonto und dem Pensionskontorechner erstellen (www.pensionskontorechner.at). Dazu wird einfach die Pensionskontoerstgutschrift, Ihr Einkommen und Ihr Geburtsdatum eingegeben, der Rechner liefert neben dem Pensionsantrittsalter auch die voraussichtliche Pensionshöhe.