Neuregelung des Finanzstrafgesetzes mit Herbst geplant

Derzeit gibt es eine Regierungsvorlage, mit der das Finanzstrafgesetz (FinStrG) verschärft werden soll. Die Beschlussfassung ist für den Herbst geplant und soll mit 1. Oktober 2014 in Kraft treten. Bei Betriebsprüfungen (korrekt Außenprüfungen) des Finanzamtes konnte bisher bis zum Beginn der Prüfung (Übergabe der Unterlagen an den Prüfer) eine strafbefreiende Selbstanzeige eingebracht werden. Mit der Neuregelung soll diese Selbstanzeigen, die anlässlich einer Abgabenprüfung (Nachschau, Außenprüfung) eingebracht werden, nur mehr Straffreiheit gewähren, wenn gleichzeitig ein Zuschlag (Abgabenerhöhung) von 5 % (bis EUR 33.000,00) bis 30 % (ab EUR 250.000,00) des Mehrbetrages entrichtet wird. Dies gilt für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Delikte.

Zu beachten: Generell zeigt sich in den letzten Jahren eine Verschärfung dahingehend, dass auch kleinere Delikte und Vergehen mittlerweile bestraft werden. Auch beurteilt das Finanzamt den Begriff Vorsatz idR anderes als oft angenommen: Nach dem Gesetz reicht ein sog Eventualvorsatz („eine Abgabenverkürzung ernsthaft für möglich halten…“) zur Bestrafung für eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung aus.