Pensionisten

Abhängig von der Pensionsart ist auch die Zuverdienstmöglichkeit unterschiedlich:

Für Bezieher einer vorzeitigen Alterspension gilt die Geringfügigkeitsgrenze als maximale Zuverdienstgrenze. Bezieher einer Alterspension können unbeschränkt dazuverdienen und für Personen, die Aufgrund einer Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit in Frühpension sind gilt eine beschränkte Zuverdienstmöglichkeit.

Es ist aber Vorsicht geboten:

Liegt der Verdienst eines Alterspensionisten über der Geringfügigkeitsgrenze muss er Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, diese führen im Bereich der Pensionsversicherung zu einer Erhöhung der Pension. Im Falle eines Zuverdienstes über der Geringfügigkeitsgrenze bei Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspensionisten kommt es zu Pensionskürzungen.