Qualifizierungsprogramme

Unternehmer haben die Möglichkeit, die Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Arbeitnehmer durch das AMS fördern zu lassen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Vorlage eines Bildungsplans
  • Arbeitnehmer sind mehr als 45 Jahre alt
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildungen oder mittlerer Schule
  • Wiedereinsteigerinnen

Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren, im Falle der Förderung von Frauen über 45 Jahren drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der Kurskosten dürfen EUR 10 000,00 pro Teilnehmer nicht überschreiten.