Reduzierte Beiträge in der Pensionsversicherung für ältere Personen

Bei Personen, die bereits die Alterspension erreicht haben, diese aber nicht antreten und weiter arbeiten, reduzieren sich die Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile in der Pensionsversicherung um die Hälfte. Eine Auswirkung auf die spätere Pensionsauszahlung ist damit nicht verbunden.

 

TIPP: Diese Regelung gilt auch für GSVG Versicherte. Grundsätzlich ist die Entscheidung zu treffen, ob man auf den Pensionsantritt und damit die Auszahlung derselben verzichtet, um damit bei späterem Antritt eine höhere Pension zu erhalten. Dies lässt sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung errechnen, zeigt aber in dem meisten Fällen, dass ein Verzicht auf die Auszahlung nicht sinnvoll ist.