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In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der VwGH die Kosten für ein Auslandsschuljahr eines Kindes als außergewöhnliche Belastung anerkannt. In diesem konkreten Fall ging es um einen Aufenthalt in Süd-Afrika, wobei dieses Schuljahr nach dem SchulunterrichtsG in Österreich angerechnet wurde (VwGH 2012/15/0037 vom 30.01.2014). Die Grunderwerbssteuernovelle wurde in der angekündigten Form beschlossen und mit Wirkung vom 1. Juni 2014 geändert. Kurz zusammengefasst ergeben sich Verbesserungen bei Übertragungen im Bereich der Familie, Verschlechterungen hingegen bei Kapitalgesellschaften undPrivatstiftungen. Die Förderstellen zur Geltendmachung des Handwerkerbonus stehen nun fest. Die Anträge werden von allen Bausparkassen entgegengenommen. Details auch unter www.meinefoerderung.at .

Zur Erinnerung: Gefördert werden Handwerkerleistungen in Höhe von 20 % maximal EUR 600,00 pro Jahr an privaten Wohnungen oder Eigenheimen.