Steuerentrichtung (Umsatzsteuer)

Umsatzsteuervoranmeldung und Vorauszahlungen

Jeder Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze erzielt, muss dem Finanzamt unterjährig Meldungen erstatten (Umsatzsteuervoranmeldungen). Diese sind grundsätzlich monatlich zu erstellen, liegt der Jahresumsatz unter EUR 100.000 ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Die Umsatzsteuervoranmeldung gilt als Steuererklärung, die mittels eines gesonderten Formulars grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln ist. Fälligkeitstag der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (und der Bezahlung) ist der 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonats, der auf den Voranmeldungszeitraum folgt.

Steuererklärung und Veranlagung

Wie bei den Ertragssteuern muss der Steuerpflichtige am Ende des Kalenderjahres eine Steuererklärung abgeben und wird veranlagt. Von der Abgabepflicht befreit sind Kleinunternehmer, deren Umsätze im Veranlagungszeitraum EUR 30.000 nicht übersteigen und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten haben. Für die Veranlagung und Entrichtung der Steuer gelten dieselben Regelungen wie für die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer, jedoch gibt es keine Verzinsung von Nachzahlungen oder Gutschriften.

Siehe auch

Entstehen der Steuerschuld

Umsatzsteuervoranmeldung

Anspruchszinsen

Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis