Steuerreform 2015/2016 – Sachbezug von Dienstautos
Die Sachbezüge von Dienstautos werden nach ökologischen Kriterien mittels eines CO2-Grenzwertes gestaffelt.
Bei Kfz mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt dieser ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal EUR 960,00/Monat (bisher 1,5 % max EUR 720,00). Bei Unterschreitung des maßgeblichen CO2-Grenzwertes beträgt der Sachbezug weiterhin 1,5 % bzw maximal EUR 720,00 pro Monat.
Vorteil für Elektroautos: kein Sachbezug und Vorsteuerabzug, wenn die Anschaffungskosten ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind (> EUR 80.000,00).
ZU BEACHTEN: Dieser CO2–Grenzwert verringert sich ab 2017 bis zum Jahr 2020 jährlich um 3 Gramm.
TIPP: Den CO2–Ausstoß finden Sie im Zulassungsschein. Leider fallen Hybridautos nicht unter Elektroautos, da sie CO2– ausstoßen.