Betriebsvermögen/Privatvermögen
Gegenstände, die der Unternehmer für sein Unternehmen anschafft, sind damit automatisch dem Betriebsvermögen zugeordnet. Sind sie geeignet, über einen längeren Zeitraum dem Unternehmen zu dienen, gelten sie als Anlagevermögen (= Investitionen). Sind sie zur Weiterveräußerung gedacht, als Umlaufvermögen.
TIPP: Auch bereits vor Betriebsgründung vorhandene Gegenstände können bei wesentlicher betrieblichen Nutzung (= mind 50 %) in das Betriebsvermögen überführt werden (Privateinlage). Die Bewertung erfolgt in diesem Fall mit dem Teilwert (= Verkehrswert).
Werden Gegenstände sowohl privat als auch betrieblich genutzt (= gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) kommt es auf das Überwiegen an (dh bei mindestens 50 %iger betrieblichen Nutzung erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen, darunter zum Privatvermögen).
Eine Ausnahme besteht für Gebäude, hier kann auch eine geringere betriebliche Nutzung anteilig zu Betriebsvermögen führen.