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Künstler

Für den Nachweis der künstlerischen Befähigung ist eine berufliche Vorbildung von Bedeutung.

Liegt eine abgeschlossene künstlerische Hochschulbildung oder eine sonstige vollwertige künstlerische Vorbildung vor, dann wird der Wert der künstlerischen Leistung in der Regel von der Finanzverwaltung nicht mehr geprüft.

Entscheidend ist, ob eine eigenschöpferische Leistung erbracht wird in der die individuelle Anschauung des Künstlers zum Ausdruck kommt.

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