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Steuerberechnung

Die Umsatzsteuer ist eine sog Selbstbemessungsabgabe, dh der Steuerpflichtige muss sie selbst berechnen, dem Finanzamt melden und abführen.

Die Differenz aus der geschuldeten Umsatzsteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer wird Zahllast genannt.

Ist die Summe der Vorsteuern höher als die Summe der geschuldeten Umsatzsteuer so ergibt sich ein Vorsteuerüberhang (=Überschuss). Die selbstberechnete Zahllast bzw der Überschuss ist entweder monatlich dem Finanzamt zu melden oder vierteljährlich (Umsatzsteuervoranmeldungen).

Siehe auch