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Vorsteuerpauschalierung

Unabhängig davon, ob im Bereich der Einkommensteuer eine Pauschalierung in Anspruch genommen wurde, können die Vorsteuern mit 1,8% der Umsätze (max EUR 3.960 jährlich) pauschaliert werden.

Zusätzlich geltend gemacht werden können noch Vorsteuerbeträge zB für Anschaffungen über EUR 1.500 oder für Fremdleistungen.

Die Vorsteuerpauschalierung hat eine Bindungswirkung von 2 Jahren. Nach dem Wechsel kann man erst wieder in 5 Jahren umsteigen.



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