UID Nummer

Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten am Beginn ihrer Tätigkeit vom Finanzamt eine sog.. UID Nummer zugeteilt (Umsatzsteueridentifikationsnummer). Diese beginnt in Österreich mit dem Kürzel ATU und enthält im Anschluss acht Ziffern.

Diese identifiziert den Unternehmer im Bereich der Umsatzsteuer und ist daher für steuerfreie Lieferungen oder sonstige Leistungen im EU Raum und auch auf Rechnungen im Inland anzugeben.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sein (z.B. Kleinunternehmer), erhalten Sie grundsätzlich auch keine UID Nummer vom Finanzamt. Sie können allerdings für innergemeinschaftliche Erwerbe oder innergemeinschaftliche Leistungen o.ä. eine UID Nummer beim Finanzamt beantragen.

Es ist zu beachten, dass jeder Unternehmer eine Prüfung der UID Nummer seiner Geschäftspartner verpflichtend durchzuführen hat. Diese Durchführung ist über Finanzonline durchzuführen und der Ausdruck der Bestätigung ist aufzubewahren.

Siehe auch

Ausstellungen von Rechnungen

Innergemeinschaftliche Lieferung

Reverse Charge

Sonstige Leistungen