Umsatzsteuer Künstler

Ermäßigter Steuersatz von 13 %

Seit 01.01.2016 unterliegen folgende Tätigkeiten dem neuen Steuersatz von 13 %:

  • Einfuhr und Lieferungen von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken etc
  • Film- und Zirkusvorführungen sowie Schausteller

Mit 01.05.2016 sind folgende künstlerische Tätigkeiten hinzugekommen

  • Theater, Musik- und Gesangsaufführungen

Bei öffentlichen Auftritten gilt dieser Steuersatz auch dann, wenn Nicht-Künstler auf der Bühne stehen.

Wichtig! Die Umsatzsteuer beträgt nur für künstlerische Leistungen und daraus entstehende Nebenleistungen (z.B. Spesenverrechnung) 13%. Erbringt ein Künstler andere Leistungen (z.B. für einen Vortrag) müssen 20% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.