Unerwarteter Besuch vom Finanzamt betreffend Registrierkassenpflicht

Wir wurden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder informiert, dass der Außendienst der Finanzämter sog Nachschauen hinsichtlich Aufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durchführt.

 

Diese Prüfungen werden nicht, wie grundsätzlich üblich, dem steuerlichen Vertreter angekündigt, sondern bei den Unternehmen direkt vor Ort durchgeführt. Im Zuge der Prüfung werden von den Finanzbeamten Fragen gestellt, über deren Beantwortung eine sog Niederschrift angefertigt wird.

 

Es wird hier die detaillierte Vorgangsweise im Unternehmen abgefragt, wie zB Zuständigkeiten, Datensicherung, Belegerteilung.

 

ZU BEACHTEN: Diese Niederschrift ist aktenkundig und kann bei falschen Angaben später zu Problemen führen.

 

SERVICE: Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne das Formular der Niederschrift und damit die gestellten Fragen zu oder beraten Sie individuell.