Verein

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person.

Er besitzt selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil undverfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszwecks dienen. Er kann selbstständig, d.h. unabhängig von seinen Mitgliedern, für sich selbst Rechte und Pflichten haben. Er kann Besitz und Eigentum erwerben, Verträge abschließen, Dienstleistungen in Auftrag geben, als Arbeitgeber auftreten usw. Aber er ist auch steuerpflichtig, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden oder in Konkurs gehen und haftet mit seinem Vereinsvermögen.

Dort, wo sich Menschen zur Verwirklichung eines ideellen Zwecks für längere Zeit zusammenschließen, ist diese Rechtsform für die gemeinsamen Aktivitäten zu wählen. Bevor man sich zu einer Vereinsgründung entschließt, sollte genau geprüft werden, ob ein zulässiger Vereinszweck vorliegtund ob der Verein wirklich die für das angestrebte Ziel am besten geeignete Organisationsform ist.