Werbung

Ausgaben für Werbung sind grundsätzlich abzugsfähig (Inserate, Einschaltungen, Drucksorten etc.). Im Bereich der Geschenke sind einige wesentliche Punkte zu beachten damit diese von der Behörde auch anerkannt werden:

  • Bei Geschenken an Kunden muss der Werbeeffekt im Vordergrund stehen (z.B. Kugelschreiber mit Logo, Weinflasche mit Firmenetikett)
  • Mitarbeiter können im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeier) mit Sachgeschenken oder Gutscheinen bis zu EUR 186 steuerfrei vom Dienstgeber beschenkt werden
  • Betriebsveranstaltungen dürfen bis zu EUR 365 pro Mitarbeiter und Jahr kosten, damit sich keine Steuerpflicht ergibt
  • Für Sachgeschenke besteht mit Ausnahme der Geschenke mit geringem Wert kein Vorsteuerabzug.