Werkvertragsnehmer

Werkvertragsnehmer ist, wer sich zur Erbringung eines Erfolgs oder zur Herstellung eines Werks verpflichtet und dies in der Regel mit eigenen Betriebsmitteln und auf eigenes Risiko durchführt. Es erfolgt keine Eingliederung in den Betrieb und es besteht uneingeschränkte Vertretungsmöglichkeit. Der Werkvertragsnehmer ist für die Abfuhr der Steuer und Sozialversicherung selbstständig verantwortlich.