Belegorganisation

Als Bemessungsgrundlage für Steuer ist jeder Unternehmer verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen wie z.B. Kassabuch, Wareneingangsbuch etc zu führen. Weiteres können freiwillige Aufzeichnungen wie z.B. Kostenrechnung, Controlling, Planungsrechnung geführt werden. Je nachdem in welcher Form die Bücher geführt werden (Einnahmen/Ausgaben Rechnung oder doppelte Buchführung) empfehlen sich unterschiedliche Arten der Belegvorbereitung.

Siehe auch

Anlagenverzeichnis
Einnahmen Ausnahmenrechnung
Wareneingangsbuch
Aufbewahrungspflicht
Bareinnahmenaufzeichnungspflicht
Kassabuch
Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen
Fahrtenbuch
Reisekostenaufzeichnungen