Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Darunter versteht man Bezüge aus einem Dienstverhältnis sowie die dazugehörenden Ruhebezüge(z.B. Pensionen, Kranken- und Unfallbezüge). Neben einigen Sonderfällen (wie z.B. bei Lehrplanvortragenden) kann die Abgrenzung zu den betrieblichen Einkünften nach Kriterien wie z.B. Weisungsgebundenheit, geregelte Arbeits- und Urlaubszeit, kein Unternehmerwagnis vorgenommen werden.

Im Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wird der Steuerabzug vom Arbeitgeber vorgenommen und als sog Lohnsteuer dem Finanzamt entrichtet. Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer.

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt ein Ausgleich, falls unterjährig zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.