Entlassung

Eine Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und erfordert einen Tatbestand, der es dem Arbeitgeber unmöglich erscheinen lässt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Eine genaue Aufzählung der Entlassungsgründe findet sich in den §§ 27 AngG bzw. 82 GewO. Zu den wichtigsten Entlassungsgründen zählen Betrug, das Betreiben eines Nebengeschäfts ohne Wissen des Arbeitgebers, beharrliche Vernachlässigung der Pflichten und Drohung oder Körperverletzung.

Besonders zu beachten ist, dass der Ausspruch der Entlassung unverzüglich nach Kenntnisnahme des Entlassungsgrundes zu erfolgen hat, wobei grundsätzlich keinerlei Formvorschriften zu beachten sind.
Achtung: Einige Kollektivverträge schreiben Schriftlichkeit vor!