Mehr Nettogehalt für Ihre Mitarbeiter

Nachfolgend finden Sie einige Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern finanzielle Vorteile zukommen zu lassen, ohne die Gehaltsnebenkosten wesentlich zu erhöhen:

  • Auszahlung von bis zu 10 Überstunden im Monat steuerfrei
  • Ausnützung des sog Jahressechstels durch einmalige Prämienzahlung (jedoch mit dem laufenden Gehalt 14mal ausbezahlt)
  • Kostenersatz für das billigste Massenbeförderungsmittel ist lohnsteuer- und beitragsfrei (Jobticket)
  • Steuer- und beitragsfreie Auszahlung von Reisekosten und Kilometergeldern
  • Einzahlungen in eine Lebens-/Kranken- oder Unfallversicherung bis zu EUR 300 pro Jahr
  • Einzahlungen in eine Pensionskasse bis zu 10 % der Lohn- bzw Gehaltssumme
  • Zahlungen für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge sind begünstigt (letztmalig für 2015!)
  • Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung bis max EUR 500 pro Jahr

 

Für 2016 gibt es wesentliche Änderungen in diesem Bereich wie zB eine Neuregelung für Mitarbeiterrabatte bzw die Erweiterung für steuerfreie soziale Zuwendungen (Gesundheitsförderung, Impfungen, Begräbniskosten etc).

Ebenfalls steuerfrei bis EUR 186 sind künftig auch Sachgeschenke anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums.

 

ZU BEACHTEN: Die oben genannten Begünstigungen dürfen in der Regel nicht als Gehaltsersatz gewährt werden.

ZU BEACHTEN: Beim Jobticket muss die Rechnung auf den Dienstgeber lauten und den Namen des Dienstnehmers enthalten.

TIPP: Generell lohnt es sich darüber nachzudenken, wie gute Mitarbeiter auch ohne monetäre Aspekte zu halten und zufriedenzustellen sind. Maßnahmen wie Weiterbildung sind sogar teilweise gefördert und wirken sich ebenso wie flexible Arbeitszeiten, home office etc positiv auf das Betriebsklima aus. Eine Lösung kann auch in der Gewährung von mehr Freizeit durch zusätzliche Urlaubstage bestehen. Gerne überarbeiten wir dazu Ihre bestehenden Dienstverträge bzw. erstellen Zusätze zu diesen.