Mehr Transparenz – was sind die neuen Regelungen

Konkret wurden dazu einige Bestimmungen erlassen, die Zielsetzung geht in Richtung Steuerehrlichkeit und Verhinderung von Steuerbetrug.

Mit September 2017 trat ein Gesetz zur Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft. Geführt wird dieses Register von der Statistik Austria, eingetragen werden alle im Firmenbuch bzw Vereinsregister geführten Rechtsträger wie zB Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen etc.

Transparent gemacht soll damit wer sozusagen als Person dahinter steckt. Es besteht Meldepflicht der Rechtsträger aller direkten und indirekten (dh über mehrere Ebenen beteiligten) natürlichen Personen. Dies hat grundsätzlich bis zum 1.7.2018 zu erfolgen, danach erfolgt eine Aufforderung durch das zuständige Finanzamt. Die Strafen im Falle einer Nichtmeldung betragen bis zu EUR 200.000 (Finanzvergehen).

Einsichtsberechtigt sin das Register sind zB wir als Wirtschaftstreuhänder so wie auch Notare und Rechtsanwälte.

Schon seit 2015 in Kraft ist die sog Kontoöffnung auf Grundlage des Kontenregistergesetzes. Damit ist den Abgabenbehörden möglich Einsicht in die Konten eines Steuerpflichtigen zu nehmen, wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist.

Zusammen mit dem sog Kapitalabfluss-Meldegesetz bei dem Auszahlungen und Überweisungen von Privatpersonen von mehr als EUR 50.000 aus Österreich gemeldet werden und dem Gemeinsamen Meldestandard Gesetz wurde de facto das Bankgeheimnis wesentlich eingeschränkt.

Auch Wirtschaftstreuhänder müssen künftig strenger als bisher Verdachtsfälle von Geldwäsche anzeigen.