Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer

Neben der Anhebung des ermäßigten Steuersatzes für gewisse Umsätze auf 13% treten mit 1.1.2016 noch einige weitere Änderungen in Kraft.

Der neue Steuersatz betrifft im Wesentlichen künstlerische Tätigkeiten, kulturelle Veranstaltungen, Eintrittsberechtigungen und ab 01.05.2016 auch Beherbergungsdienstleistungen.

Für Elektrofahrzeuge steht künftig sowohl für die Anschaffung als auch für die laufenden Kosten ein Vorsteuerabzug zu.

Entfall der Vorsteuerpauschalierung für bilanzierungspflichtige Unternehmer. Bisher konnten zB auch GmbH´s im Zuge der Pauschalierung Vorsteuern in Höhe von 1,8% der Einnahmen geltend machen, sofern die tatsächlichen Vorsteuern geringer waren.

Ab 2016 ist nun eine Vorsteuerüberrechnung bei IST-Versteurer auch ohne Zahlung möglich. Dies betrifft in der Praxis vor allem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, zB bei Überrechnungen von Sanierungsmaßnahmen oder den Kauf einer Vorsorgewohnung.

Bereits seit August 2015 wird als Ausfluss der Betrugsbekämpfung der Vorsteuerabzug versagt, wenn der Unternehmer „wusste oder wissen hätte müssen“ dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt.