Nicht absetzbare Ausgaben

Folgende Ausgaben sind grundsätzlich nicht absetzbar und fallen daher nicht unter Betriebsausgaben:

  • Spenden an „nicht begünstigte Empfänger“
  • Personenversicherungen
  • Personensteuern, wie KEST oder Einkommensteuer
  • Willkürliche Vorauszahlungen an die SVA (es muss eine sorgfältige Berechnung der zu erwarteten Nachzahlung erfolgen, damit diese steuerlich anerkannt wird. Bei unserem jährlichen Herbstgespräch unterstützen wir Sie hierbei)
  • Kosten für ein Arbeitszimmer bei gewissen Berufsgruppen wie zB: Lehrer, Ärzte, Richter, Musiker, Vortragende oder Handelsvertreter
  • Diäten, wenn die Dauer der Reise weniger als 3 Stunden beträgt
  • Arbeitskleidung (bis auf ein paar Ausnahmen)
  • Tageszeitungen, Wochenmagazine und Lexika
  • Bewirtungskosten mit hauptsächlicher Repräsentationskomponenten
  • Geschenke an Kunden ohne Werbeeffekt
  • Verkehrstrafen