Privatzimmervermietung – was sich ab Herbst ändern wird

Um die Steuerehrlichkeit bei privater Zimmer- bzw Wohnungsvermietung künftig zu gewährleisten, wird es im Bereich der Ortstaxe ab Herbst eine Änderung geben. Künftig sollen Plattformbetreiber wie Airbnb  die Daten der privaten Vermieter direkt an die Stadtverwaltung melden müssen.

 

Die Ortstaxe für Übernachtungen in Wien beträgt 3,2 % des Beherbergungsentgelts und ist selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats abzuführen.

 

Auch sind die Einnahmen einkommensteuerpflichtig. Sollten Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben, so können Sie den sog Veranlagungsfreibetrag von EUR 730,00 pro Jahr nutzen.

 

Den erzielten Einnahmen können auch Ausgaben gegenübergestellt werden, sodass sich dadurch die Einkünfte (maßgeblich für die oben genannte Grenze) reduzieren. Diese sind zB anteilig auf das/die vermieteten Zimmer die Miete bzw Betriebskosten, sowie allfällige Zusatzanschaffungen (und natürlich die oben erwähnte Ortstaxe).

 

Für den Fall,. dass Sie mit Ihren anderen Einkommen der Umsatzsteuer unterliegen, muss diese auch für die Einnahmen aus der Vermietung verrechnet werden. Der Steuersatz beträgt ab 1. Mai 2016 13 % für das Beherbergungsentgelt und 10 % für das Frühstück.

 

Was ist sonst noch zu beachten? Wenn sie bisher noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben und die Einkunftsgrenze von EUR 730,00 pro Jahr überschritten wird, ist eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen.

 

TIPP: Für Übernachtungen von Minderjährigen für den Schulbesuch oder zur Berufsausbildung, Studenten sowie Personen mit einem Aufenthalt von länger als 3 Monate müssen Sie keine Ortstaxe einbehalten.

 

ZU BEACHTEN: Da voraussichtlich der Strafrahmen bei der Ortstaxe von EUR 420,00 auf EUR 2.100,00 erhöht werden wird, können diese nun auch im Ausland geahndet werden.

 

ZU BEACHTEN: Wenn Sie die gesamte Wohnung über einen längeren Zeitraum vermieten (Stichwort: Ferienwohnung), ist vorher die Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft einzuholen.