Spenden

Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Spende muss an einen sogenannten begünstigten Spendenempfänger (die aktuelle Liste finden Sie unter www.bmf.gv.at) erfolgen. Auch Spenden die von Spendensammelvereinen eingehoben werden sind absetzbar, wenn sie an einen begünstigen Empfänger weitergeleitet werden.
  • Die Spende selbst ist bis zur Höhe von max 10 % des Vorjahresgewinnes (bei Unternehmern) bzw des Vorjahreseinkommens (alle Steuerpflichtigen) absetzbar.

Spenden von Unternehmen für Katastrophenopfer, die mit einem Werbeeffekt verbunden sind, sind betragsmäßig unbegrenzt absetzbar (Hinweis auf der Website ist ausreichend). Ebenfalls sind Sachspenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Spendenempfänge mitunter absetzbar.