Steuerlicher Rückblick 2014 – Ausblick auf 2015

Das Jahr 2014 brachte durch das Abgabenänderungsgesetz keine grundlegenden Neuerungen, sondern vor allem Einschränkungen diverser Abzugsmöglichkeiten (siehe auch Kästchen 4 und 21).

Die Anhebung des Sachbezugswertes bei privat genutzten Kfz auf EUR 600 pro Monat wird ebenso, wie der mit Tücken behaftete Pendlerrechner die Autofahrer weniger freuen.

Die Änderungen im Grunderwerbssteuergesetz (siehe auch Kästchen 2) sind für einige gut ausgefallen (Übertragungen innerhalb der Familie) für andere schlecht (zB Einbringungen in eine GmbH).

Einige kleine Erfreulichkeiten waren auch dabei, wie zB die Erhöhung des Grenzbetrages für das Ausstellen von Rechnungen von EUR 150 auf EUR 400 im Bereich der Umsatzsteuer.

Positiv ist auch zu sehen, dass zumindest die Anschaffungen von Wertpapieren zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages nicht komplett abgeschafft wurden (Kästchen 4) und die Reduktion der Mindestkörperschaftsteuer für neu gegründete GmbH´s (Kästchen 8).

Auch fällt ab dem Jahr 2016 die Gesellschaftsteuer zur Gänze weg.

Das Konzept der Steuerreform 2015 lässt noch auf sich warten, wiewohl zumindest die Betrugsbekämpfung nach wie vor einen wichtigen Stellenwert einnehmen wird. Ein Vorbote dazu waren bereits die Verschärfungen des Finanzstrafgesetzes der letzten Jahre bzw im Herbst 2014.

ZU BEACHTEN: Die ersten Auswirkungen der verstärkten Betrugsbekämpfung zeigt sich bereits. Neu gegründete Firmen aus dem Bau- oder Baunebengewerbe sollten sich nicht wundern, wenn sie bereits vor Eintragung in das Firmenbuch Besuch von der Finanzpolizei bekommen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Scheinfirmen oder Briefkastenfirmen im Firmenbuch registriert werden.