Wichtige Änderungen im Bereich der Sozialversicherung für Selbständige

Die Sozialversicherung kommt dem lang gehegten Wunsch nach einer einfacheren und transparenteren Gestaltung der Beitragsverrechnung nach.

So wurden die Serviceleistungen via Finanzonline/USP ausgeweitet, wie zB

  • Die Anfrage des persönlichen Pensionskontos oder die
  • Einsichtnahme in die SVA-Vorschreibung.

Ab Jänner 2016 gibt es nunmehr auch die Möglichkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anheben zu lassen, bisher waren nur Herabsetzungen möglich.

Künftig ist die Einzahlung der GSVG-Beiträge auch in monatlichen Raten möglich. Die vierteljährlichen Vorschreibungen bleiben aber nach wie vor bestehen.

Selbständige mit geringen Einkünften werden sich über die Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung freuen. Während diese bisher EUR 724,02 pro Monat betrug, soll diese ab dem Jahr 2016 EUR 415,72 pro Monat betragen und damit der sog Geringfügigkeitsgrenze angeglichen werden.

Bei den „neuen Selbständigen“ wird es künftig nur mehr eine, nämlich die bisher „kleine“ Versicherungsgrenze geben. Diese beträgt wie bisher das 12-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (und damit EUR 4.988,64 pro Jahr für 2016).

 

TIPP: Die Anhebung der vorläufigen Beitragsgrundlage bedarf – ebenso wie die monatliche Vorschreibung – eines Antrages. Damit entfallen bei realistischer Einschätzung die oftmals hohen Nachzahlungen in Folgejahren.

Wir empfehlen diese Vorgangsweise auch hinsichtlich Glättung der Einkommensteuerprogression.