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20.02.2012 Steuernewsletter Jänner & Februar 2012

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Newsflash

20.02.2012 Sparpaket - Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftsgewinnen bei Veräußerung

Die bisherige Rechtslage, wonach Veräußerungsgewinne aus Immobilien nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei waren, wird nunmehr abgeschafft.

Neu ist ebenfalls, dass künftig die Umwidmung von Grund und Boden von Grünland zu Bauland steuerliche Auswirkungen haben wird.

 Die wichtigsten Eckdaten der Neuregelung sind:

  •  Die Besteuerung des Veräußerungserlöses wird sowohl für den betrieblichen als auch den privaten Bereich gelten.
  • Als Veräußerungserlös gelten der Verkaufspreis abzgl der Anschaffungskosten abzgl der Instandsetzungs- und Herstellungskosten
  • Es wird unterschieden in Immobilien, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden (sog Altvermögen) und Immobilien, die nach dem 1. April 2002 angeschafft wurden (sog Neuvermögen)
  • Der Steuersatz beträgt 25% für Neuvermögen abzgl eines Inflationsabschlages nach 10 Jahren und 3,5% für Altvermögen
  • Der Steuersatz für Umwidmungen wird 15% betragen

 Davon ausgenommen sind:

  • Selbst hergestellte Gebäude
  • Gebäude die als Hauptwohnsitz gedient haben

 Besonderheiten:

  • Eine Antragsveranlagung ist möglich, sofern der tatsächliche Steuersatz unter 25% liegt
  • Die Umwidmung von Altvermögen kann auch erst in der Zukunft erfolgen (zB Acker vor 15 Jahren angeschafft, wird in 2 Jahren umgewidmet und in 5 Jahren verkauft)
  • Die Einhebung und Abfuhr soll ab 2013 wie bei der Grunderwerbssteuer durch Notare oder Anwälte erfolgen

TIPP: Für vermietete Objekte macht es mitunter Sinn diese noch vor dem 1. April 2012 in den betrieblichen Bereich zu verlagern. So fallen zwar bei einer Übertragung der Immobilie an die eigene GmbH 4,6% an Nebenkosten an, dafür kann der Verkaufspreis steuerfrei entnommen werden. Weitere Vorteile sind die höhere Abschreibung zum einen bedingt durch die Aufwertung, zum anderen bedingt durch den höheren AfA Satz (2% für Objekte im Betriebsvermögen anstelle von 1,5%) und die Tatsache, dass die Vermietungseinkünfte vorerst dem linearen Steuersatz von 25% unterliegen.

TIPP: Wichtig für die Hauptwohnsitzbefreiung ist, dass das Objekt ab der Anschaffung durchgehend, mindestens aber 2 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat. Eine Erweiterung gibt es noch für sogenannte Scheidungsfälle: Die Befreiung gilt auch wenn die Immobilie in den letzten 10 Jahren vor Verkauf mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat. Achten Sie darauf, dass beide Eigentümer auch an diesem Objekt Hauptwohnsitzgemeldet sind.

TIPP: Da selbst hergestellte Gebäude ebenfalls nicht in die künftige Steuerpflicht fallen, gibt es auch Optimierungsmöglichkeiten!

20.02.2012 Elektronische Rechnungen

Rechnungen können nun schon seit längerem auch elektronisch gesendet bzw empfangen werden, was in vielen Fällen Zeit und Porti spart.

Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Probleme, wie mit der nicht korrekten Zertifizierung der elektronischen Signaturen oder dem Fehlen von Voraussetzungen, sodass diese Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

So müssen:

  • Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes gewährleistet sein
  • Die Rechnungsmerkmale und die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes erfüllt sein
  • Der Rechnungsempfänger diese Form der Übermittlung akzeptieren

Wichtig: Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt ist auch die Echtheit der elektronischen Signatur zu bestätigen.

Tipp: Achten Sie auch bei größeren Anbietern (Telefon- oder Internetrechnungen) darauf, dass die erforderliche Signatur korrekt angegeben ist. Dies erfolgt unserer Erfahrung nicht von selbst sondern muss gesondert angefordert werden.

Nähere Informationen finden Sie auch in unserem tax-Lexikon in den Beiträgen Elektronische Rechnungen und Vorsteuerabzug, Erstellen von elektronischen Rechnungen oder Empfang von elektronischen Rechnungen.

20.02.2012 Sparpaket – Sonstiges

Halbierung der Bausparprämie (unbefristet) und Halbierung der Prämie für die Pensions- und Zukunftsvorsorge (befristet bis 2016)

Derzeit orientiert sich die Bausparprämie an der Entwicklung der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen und beträgt ab 2013 mindestens 1,5 % und maximal 4 % der jährlichen Höchsteinzahlung von 1.200 Euro.

Die Erstattung der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach dem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz beträgt nunmehr 2,75% zuzüglich des jeweiligen Prozentsatzes für die Bausparprämie der Einzahlung von max. 1.000 Euro des betreffenden Kalenderjahres. Prämienbegünstigte Pensions- und Zukunftsvorsorge ab 2013 :2,75% 1,5% (Bausparprämie 2013) = 4,25%.

ZU BEACHTEN: Da viele Modelle der staatlicher Pension- und Zukunftsvorsorge die Prämie in die Renditeerwartungen eingerechnet haben, wird sich diese nun zwischenzeitlich verschlechtern. Inwieweit ein Ausstieg aus den Produkten möglich ist, ist im Einzelfall zu überprüfen.


Anhebung Forschungsdeckel bei der Auftragsforschung und strengere Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen

Ab 2012 wird die Deckelung bei der Auftragsforschung von bisher EUR 100.000 auf EUR 1 Mio angehoben, im Bereich der eigenbetrieblichen Forschung gibt es wie bisher keine Deckelung.

ZU BEACHTEN: Unserer Erfahrung nach wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung der Forschungsförderung bislang gar nicht oder äußerst oberflächlich geprüft. Das soll sich nun ändern, es sind strengere Kontrollen geplant auch unter Ausnutzung des Know-Hows der Forschungsförderungsgesellschaften.

 

Abgeltungssteuer Schweiz

Der Plan der Regierung sieht vor, dass es in Zukunft eine Art Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen in der Schweiz geben soll.

Die künftigen laufenden Kapitalerträge und –gewinne unterliegen der 25%igen österreichischen Abgeltungssteuer, diese wird von den Schweizer Banken erhoben und dem österreichischen Fiskus übermittelt; die Identität des Betroffenen ist dem Fiskus nicht bekannt.

Für Geld das bis jetzt in der Schweiz liegt soll es möglich sein mit einer Abschlagszahlung in Höhe zwischen 19 und 34 % des Vermögens am Bankkonto die Vergangenheit zu bereinigen.

ZU BEACHTEN: Die Gesetzwerdung (geplant mit 2013) bleibt abzuwarten.

20.02.2012 Sparpaket - Umsatzsteuer – Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes in Zusammenhang mit Grundstücken von 10 auf 20 Jahre

Werden bei der Vermietung von Immobilieben die Mieterlöse der Umsatzsteuer unterworfen (bei Vermietung für Wohnzwecke 10%, bei Geschäftsraummiete wahlweise mit 0% oder 20%), so steht für die Herstellkosten des Gebäudes der volle Vorsteuerabzug zu.

Wird das Gebäude danach privat oder für steuerfreie Umsätze (zB steuerfreier Verkauf der Wohnungen an die Mieter) verwendet, muss innerhalb von 10 Jahren die geltend gemachte Vorsteuer anteilig rückerstattet werden (sog Vorsteuerberichtigung).

Dieser Berichtigungszeitraum wird nunmehr auf 20 Jahre verlängert.

TIPP: Die Verlängerung des Berichtigungszeitraumes kann sich aber insofern auch positiv auswirken, wenn sich zB eine Änderung von 10 auf 20 Jahre von bisher steuerfreier Vermietung in umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. In diesem Fall kann anteilig die Vorsteuer in späteren Jahren geltend gemacht werden.

ZU BEACHTEN: Gilt für Gebäude, die ab 1. Mai 2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden. Gilt aber nicht, wenn die Vermietung der Wohnung schon vor dem 1. Mai 2012 vertraglich vereinbart ist.

20.02.2012 Sparpaket - Solidarabgabe befristet bis 2016

Für Besserverdiener wurde, befristet bis 2016, eine Solidarabgabe eingeführt. Dies wird durch eine höhere Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bzw durch Kürzung des Gewinnfreibetrages im betrieblichen Bereich erzielt.

Die höhere Besteuerung der sonstigen Bezüge beginnt bei einem Bruttogehalt von 13.280 €/Monat bzw. 185.920 €/Jahr und wird in Stufen vorgenommen.

Die Kürzung des Gewinnfreibetrages erfolgt mittels einer Einschleifregelung, sodass dieser bei Gewinnen ab 175.000 €/Jahr auf 7% reduziert wird und für Gewinne ab 580.000 € Null ist.

Die Solidarabgabe beträgt somit bei Angestellten von etwa EUR 350 pro Jahr bis zu zB EUR 154.000 bei einem Einkommen von EUR 2,8 Mio EUR jährlich. Im betrieblichen Bereich können maximal EUR 27.000 an Solidarabgabe eingeholt werden da der Gewinnfreibetrag ohnehin bereits bisher einer Deckelung unterlag.

TIPP: Nicht davon betroffen sind Gewinne von Kapitalgesellschaften sowie Einkünfte aus Kapitaleinkünften (zB auf eine Gewinnausschüttung aus der GmbH).

20.02.2012 GmbH Geschäftsführer – Verrechnung von Leistungen an die GmbH

Ein immer wiederkehrendes Thema sind die Lohnnebenkosten bei Bezügen von wesentlich beteiligten Geschäftsführern einer GmbH. Die Kommunalsteuerrichtlinien geben nunmehr eine Klarstellung zur Verrechnung von Leistungen des Geschäftsführers an die GmbH.

Lohnnebenkostenpflicht besteht jedenfalls für alle Honorare, die der Geschäftsführer im Rahmen seines Einzelunternehmens zusätzlich zu seinem Geschäftsführerbezug mit der GmbH abrechnet. Es geht letztendlich nicht um die Frage der Tätigkeit sondern darum, wer den Bezug erhält.

Keine Lohnnebenkostenpflicht besteht lediglich dann, wenn das Einzelunternehmen über eine eigene unternehmerische Struktur (wie beispielsweise Mitarbeiter) verfügt und nicht bloß die eigene Leistung des Gesellschafter-Geschäftsführers verrechnet wird.

Der Teil der Vergütung an das Einzelunternehmen, der auf den Geschäftsführer entfällt, ist aber jedenfalls in die Bemessungsgrundlage mit ein zu beziehen.

TIPP: Sofern auch außersteuerliche Gründe vorliegen und somit kein Gestaltungsmissbrauch anzunehmen ist, kann die Lohnnebenkostenpflicht zB durch die Gründung einer Personengesellschaft vermieden werden, an der die GmbH Anteile hält.

20.02.2012 Sozialversicherung - Wichtige Änderung für Neue Selbständige

Neue Selbständige, bei denen das Überschreiten der Versicherungsgrenze fraglich war, konnten die tatsächliche Überschreitung erst im Nachhinein der SVA bekannt geben.

Um einen sog Beitragszuschlag auf die im Nachhinein festgesetzten Beiträge zu vermeiden, war es ausreichend die entsprechende Meldung vor Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides des jeweiligen Jahres zu machen.

Dies wurde nun dahingehend geändert, dass jedenfalls ein Beitragszuschlag in Höhe von 9,3% zu verhängen ist, wenn die Meldung erst im nächsten Jahr erfolgt.

Damit ist es notwendig bereits im Dezember des laufenden Jahres eine genaue Gewinnprognose zu haben, was im Regelfall mangels Fertigstellung der Steuererklärungen nicht möglich sein wird.

Auch Experten halten diese Neuregelung für nicht gesetzeskonform, möglicherweise ergibt sich daher während des Jahres noch eine Änderung.

SERVICE: Wir empfehlen jedenfalls allen Klienten, für die das Überschreiten der Versicherungsgrenze grundsätzlich möglich ist, unserer Einladung zum alljährlichen Herbstgespräch zu folgen. Im Regelfall können wir Ihnen da bereits einen guten Überblick über ihre steuerliche Situation geben.

18.12.2011 Mehr Nettogehalt für Ihre Mitarbeiter

Nachfolgend finden Sie einige Möglichkeiten Ihren Mitarbeitern finanzielle Vorteile zukommen zu lassen, ohne die Gehaltskosten wesentlich zu erhöhen:

  • Auszahlung von bis zu 10 Überstunden im Monat steuerfrei (max EUR 86)
  • Ausnützung des sog Jahressechstels durch einmalige Prämienzahlung
    Prämie soll aber 14x ausbezahlt werden, damit mit 6% lohnsteuerbegünstigt)
  • Jobticket: Kostenersatz für das billigste Massenbeförderungsmittel ist beitragsfrei, bei Mitarbeitern mit Pendlerstatus auch lohnsteuerfrei
    (Zuschuss für Jobticket ist steuerfrei, aber nicht beitragsfrei, zudem ersetzt es die Pendlerpauschale, die somit nicht mehr in Anspruch genommen werden kann)
  • Steuer- und beitragsfreie Auszahlung von Reisekosten und Kilometergeldern
  • Einzahlungen in eine Lebens-/Kranken- oder Unfallversicherung bis EUR 300 pro Jahr
  • Einzahlungen in eine Pensionskasse bis zu 10% der Lohn-  bzw Gehaltssumme
  • Zahlungen für Diensterfindungen und Verbesserungsvorschläge sind begünstigt
  • Steuerfreier Zuschuss zur Kinderbetreuung bis max EUR 500 pro Jahr

ZU BEACHTEN: Die oben genannten Begünstigungen dürfen in Regel nicht als Gehaltsersatz gewährt werden, dienen jedoch vielleicht dazu eine anstehende Gehaltserhöhung abzufangen.

TIPP: Generell lohnt es sich darüber nachzudenken, wie Sie gute Mitarbeiter auch ohne monetäre Aspekte halten und zufriedenstellen können. Maßnahmen wie Weiterbildung sind sogar teilweise gefördert und wirken sich ebenso wie flexible Arbeitszeiten, home office etc positiv auf das Betriebsklima aus. Eine Lösung kann auch in der Gewährung von mehr Freizeit durch zusätzliche Urlaubstage sein.

SERVICE: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, alle steuerlichen Möglichkeiten auszunützen. Vielfach erübrigt sich eine Arbeitnehmerveranlagung, wenn zB bei unregelmäßigen Bezügen eine Aufrollung im Dezember erfolgt bzw wissen nicht alle Mitarbeiter über alle Begünstigungen Bescheid (Pendlerpauschale, Alleinverdiener, Negativsteuer etc). Wir bieten Ihnen gerne an, im Rahmen der Personalverrechnung eine entsprechende Überprüfung durchzuführen!

20.12.2011 Warum Sie sich beim Finanzamt compliant verhalten sollten und was sich 2012 ändert

Im Sinne einer Ökonomisierung der Verwaltung, setzen die Finanzbehörden verstärkt auf die Einhaltung der Richtlinien (compilance) der Unternehmen und Steuerpflichtigen und versuchen so die Steuerehrlichen von den Steuersündern zu  trennen.  Belohnt werden die Steuerehrlichen mit weniger Kontrollen. 

Zwei Instrumentarien der sog Tax Compliance wurden dafür eingeführt:

  • Standardisierte Kurzprüfung (SKP)

Im Unterschied zur normalen Betriebsprüfung (Außenprüfung) wird hier nur ein Jahr geprüft und auch nur wesentliche Prüfungsschwerpunkte. Augenmerk wird vor allem auf die zur Verfügung gestellten Informationen gelegt. Ist die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und dem steuerlichen Vertreter aus der Sicht der Finanz gut, wirkt sich das auf künftige Prüfungen und Kontrollen positv aus.

  •  Projekt erstes Unternehmensjahr

Um Jungunternehmer bereits zu Beginn ihrer betrieblichen Tätigkeit zur Steuerehrlichkeit zu erziehen, wird bei dem teilweise bereits jetzt durchgeführten "Antrittsbesuch" zusätzliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Regeln des Fair Play Verhaltens erläutert. Danach erfolgt eine etwa 6 monatige Kontrolle der Einhaltung der Regeln und nach etwa einem Jahr ein feed back über die Beobachtungen.

ZU BEACHTEN: Aus der Sicht des Finanzamtes wird besonders die pünktliche Entrichtung und Meldung der Umsatzsteuer ins Visier genommen. Nichtmeldungen einzelner Perioden aber auch die verpätete Meldung führen im Regelfall schnell zu einer sogenannten USO (Umsatzsteuersonderprüfung). Achten Sie daher darauf auch für Perioden in denen Sie keine Umsätze erzielt haben, zumindest eine sog Nullmeldung abzugeben, auch ist zu beachten, dass ab 2011 für alle Unternehmer die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch via Finanzonline zu melden sind.

NEU: Wesentliches Element dieser Neuregelung ist eine strenge Bestrafung der Steuersünder. Ab dem Jahr 2012 wird es daher erstmals eine Finanzpolizei geben, die mit umfangreichen Rechten ausgestattet ist. Aufgrund der Vielzahl der dafür abgestellten Beamten und einer geplanten Anzahl von 30.000 bis 40.000 Einsätzen pro Jahr, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die im Visier der Finanz stehenden Branchen wie Gastronomie, Bauunternehmen etc bald mit unerwünschtem Besuch rechnen müssen.

SERVICE: Wir informieren Sie natürlich gerne im Detail über die compliance Richtlinien, aber auch für den Fall eines Besuches der Finanzpolizei!

24.12.2011 Ein wunderschönes Weihnachtsfest

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest wünschen und uns bei Ihnen für die Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr bedanken.

Es ist uns Dank Ihrer Empfehlungen gelungen, wieder zahlreiche neue Klienten bei uns zu begrüßen, auch dafür nochmal ein herzliches Dankeschön.

Neu in unser Team aufgenommen haben wir Frau Jasmin Reiter die unsere office Angelegenheiten managt sowie Frau Margit Lagger die uns in der Personalverrechnung unterstützt. Besonders freut uns auch unser erstes Kanzlei Baby. Frau Angelina Lagger hat am 19. Oktober  ein gesundes Mädchen namens Una zur Welt gebracht.

Für das kommende Jahr werden wir wieder mit vollem Einsatz und Engagement für Sie da sein.

Zwischen den Feiertagen ist unsere Kanzlei zwischen 9:00 und 15:00 für Sie geöffnet, bitte beachten Sie jedoch, dass wir in dieser Zeit Beratung nur eingeschränkt anbieten können.

16.12.2011 Steuerfreie Geschenke an Kunden

Grundsätzlich fallen Geschenke an Kunden unter die sog Repräsentationsaufwendungen und sind damit steuerlich nicht abzugsfähig.
Ausnahmen gibt es für Geschenke, bei denen der Werbeeffekt im Vordergrund steht.
Darunter fallen beispielsweise Geschenkboxen mit Firmenlogo, Weinflaschen mit Firmenetikett oder auch andere mit Logo versehene Geschenke (Kugelschreiber, USB-Sticks etc).

TIPP: Informationen zu Geschenke an Mitarbeiter finden Sie im Kästchen Nr 8.

TIPP: Kundenveranstaltungen im Rahmen Ihres Marketingplanes (zB Firmenweihnachtsfeier) können ebenso steuerlich geltend gemacht werden, nicht jedoch im Haushalt des Steuerpflichtigen oder etwa anlässlich eines Geburtstages.

ZU BEACHTEN: Teure Geschenke an Kunden wie zB Reisen etc sind grundsätzlich absetzbar, führen jedoch beim Empfänger zu einer Steuerpflicht.

19.12.2011 Neuerungen und Tipps im Bereich der Umsatzsteuer

Die wesentlichsten Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer treten mit 1.1.2012 in Kraft und sind:

  • Die Änderung im Bereich der sog Veranstaltungsleistungen, das betrifft vor allem Eintrittsgelder und damit in Zusammenhang stehende Leistungen. Das bisherige Reverse Charge System im B2B Bereich hat sich als unpraktikabel herausgestellt und wurde somit wieder abgeschafft. Ab 2012 sind Eintrittsgelder am Ort der Veranstaltung steuerpflichtig

  • Reverse Charge für die Lieferung von Handys und Computerbauteilen.Um dem offensichtlich damit in der Vergangenheit verbundenen Vorsteuerbetrug entgegenzuwirken, gibt es ab 1.1.2012 bei der Lieferung von Handys einen Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger, jedoch erst ab einem Rechnungsbetrag von EUR 5.000.

ZU BEACHTEN: Auch wenn man zunächst nicht davon ausgehen würde, lauern auch im Bereich der grundsätzlich steuerbefreiten Kleinunternehmen zahlreiche Steuerfallen. So gilt ab 1.1.2012 die bloße Verwendung der UID Nummer als Verzicht auf die sog Erwerbsschwelle, dh in diesem Fall muss die Erwerbssteuer an das Finanzamt abgeführt werden und somit eine Steuererklärung eingereicht werden.

21.12.2011 Was bringt das Jahr 2012 steuerlich sonst noch an Neuerungen

Auf einige steuerliche Neuerungen werden wir uns ab dem kommenden Jahr einstellen müssen. Zuerst die für Steuerpflichtige gute Nachrichten:

  • Nunmehr wird es auf Antrag auch für gewonnene Berufungsverfahren Zinszahlungen durch das Finanzamt geben (sog Berufungszinsen). Der Zinssatz liegt 2% über dem Basiszinssatz und ist damit den Aussetzungszinsen gleichgestellt (derzeit 2,88%).

Zu den weniger guten Nachrichten gehören:

  • Die Tatsache, dass nunmehr sämtliche Strafen nicht mehr abzugsfähig sind. Bisher gab es die Möglichkeit, mit gewissen Einschränkungen Parkstrafen sowie im Bereich des Unternehmens verhängte Strafen(wie zB fehlende Bauanzeigen) abzusetzen. Nicht davon betroffen sind nur mehr Pönalzahlungen, da es sich dabei um einen Schadenersatz handelt.
  • Die Energieabgabenvergütung ist nunmehr auf Produktionsbetriebe eingeschränkt worden. Letztmalige kann bis Jahresende der Antrag für das Jahr 2006 gestellt werden.
  • Im Bereich der Sonderausgaben erfolgte bei der Wohnraumschaffung eine Ausdehnung auf Gebäude im EU/EWR Raum sowie auf die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Generell ist die Absetzbarkeit aber nunmehr auf Hauptwohnsitze eingeschränkt worden.

ZU BEACHTEN: Diverse Neuerungen finden Sie auch in den anderen Beiträgen, vergleiche dazu die Kästchen 4, 5, 9 11 und 13.

22.12.2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen Inkrafttreten mit 01. April 2012

Zu den umfassendsten Neuerungen des vergangenen Jahres zählt die Neuregelung der Kapitalertragssteuer. Da nunmehr auch Gewinne aus dem Vermögenszuwachs steuerpflichtig sind, ergab sich eine wesentliche Änderung. Wichtig zu wissen dabei ist:

  • Generell wird der Steuerabzug in Höhe von 25% in Österreich von der depotführenden Bank vorgenommen
  • Die Bank wird ab 1.1.2013 auch den Verlustausgleich von Substanzgewinnen mit Substanzverlusten innerhalb des Depots des Steuerpflichtigen vornehmen
  • Ebenso wird durch die Bank eine Bewertung der Anschaffungskosten durchgeführt, notfalls mittels von der Finanz festgelegten Schätzungsmethoden
  • Die Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gemäß § 31 EStG ist gefallen, da nunmehr alle Gewinne aus Wertpapieren der Besteuerung von 25% unterliegen (bisher halber Durchschnittssteuersatz)

ZU BEACHTEN: In Einzelfällen wird es trotzdem notwendig sein, eine Steuererklärung abzugeben, die eine Berechnung der Abzugssteuer auf die Kapitaleinkünfte enthält. Beispielsweise wird ein Verlustausgleich nur innerhalb einer Bank vorgenommen, dh bestehenden Depots bei mehreren Banken muss dies im Wege der Steuererklärung beantragt werden.

ZU BEACHTEN: Auch wenn die tatsächliche Einführung des neuen Kapitalertragssteuerabzuges auf April 2012 verschoben wurde, gibt es in der Übergangsphase keine Möglichkeiten die drohende Substanzbesteuerung noch zu umgehen. Im Regelfall wurde dies dadurch erreicht, dass für die sog Altbestände die Spekulationsfrist verlängert wurde.

TIPP: Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Wertpapiere in das Betriebsvermögen einzubringen, können Sie mitunter von einer besseren Verlustverwertung mit Ihren übrigen Einkünften profitieren. Zu beachten ist allerdings, dass hier die Bank von sich aus keinen Verlustausgleich vornimmt.

23.12.2011 Ende der Aufbewahrungsfrist

Am 31. Dezember 2011 endet die Aufbewahrungspflicht für Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen bis einschließlich des Jahres 2004.

In folgenden Fällen müssen bzw sollten Sie die Unterlagen trotzdem aufheben:

  • Die Frist gilt nicht für anhängige Verfahren und verlängert sich für Grundstücksangelegenheiten auf 12 Jahre bzw in bestimmten Fällen sogar auf 22 Jahre.
  • Ebenfalls sollten Sie alle Unterlagen aufbewahren, die vielleicht in späteren Jahren für die Beweisführung von Bedeutung sein könnten (Erbschaft, Scheidung etc)

TIPP: Eine Alternative zur Aufbewahrung in Papierform ist eine elektronische Archivierung. Bitte beachten Sie, dass es dazu aber besondere Kriterien gibt.

17.12.2011 Neuerungen bei Stiftungen ab 2012

Im Bereich der Stiftungen wartet das Jahr 2012 mit einer Neuregelung bei der Zuwendung von Grundstücken aus.

Bisher unterlag die Stiftung von Vermögen und damit auch von Grundstücken der sog Stiftungseingangssteuer in Höhe von im Regelfall 2,5% zzgl 3,5%. Als Bewertungsmaßstab für Grundstücke galt bisher der 3-fache Einheitswert. Da die Einheitswerte und Verkehrswerte bekanntlich in der Regel deutlich voneinander abweichen, hob der VfGH diese Regelung als verfassungswidrig auf.

Ab 2012 gibt es nunmehr bei der Grunderwerbssteuer einen Zuschlag, ebenfalls in Höhe von 2,5%, das sog Stiftungssteuereingangsäquivalent. Somit unterliegt die Zuwendung in Summe grundsätzlich wiederrum einem Steuersatz von 6%, Unterschiede kann es allerdings dadurch geben, dass das Grunderwerbssteuergesetz vom Wert der Gegenleistung ausgeht.

12.12.2011 Gewinnverlagerung bei Einnahmen/Ausgabenrechnungen – Neuerungen 2011 und 2012

Ein Vorteil von Unternehmen, die ihren Gewinn mittels einer Einnahmen/Ausgaben Rechnung ermitteln, ist eine Gewinnverlagerung in das Folgejahr mittels

  • Verschieben von Einnahmen auf 2012 und
  • Vorziehen von Ausgaben in das heurige Jahr.

Um eine Anerkennung durch das Finanzamt nicht zu gefährden, sind einige Punkte zu beachten:

  • Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie zB Einnahmen aus freien Dienstverträgen oder Ausgaben für Miete, Leasing etc werden für 15 Tage nach dem Stichtag noch dem alten Jahr zugerechnet.
  • Werden Forderungen absichtlich stehen gelassen, so werden diese Einnahmen ebenfalls noch dem alten Jahr zugerechnet. Hier ist also Vorsicht geboten und gegeben falls die Rechnungslegung erst im neuen Jahr vorzunehmen.
  • Freiwillige Zahlungen an die SVA für zu erwartende Nachzahlungen sind ab 2011 wieder möglich (vergleiche dazu Kästchen 1)

13.12.2011 NEU Meldeverpflichtung bei Zahlungen ins Ausland – NEU Strafsteuer für fehlende Empfängernennung

Aus einem konkreten Anlassfall heraus (auch „lex Meischberger“ genannt) gibt es nunmehr für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung Auslandszahlungen zu melden.

Dies betrifft im Einzelfall

  • im Inland ausgeführte sog Tätigkeitsleistungen, freiberufliche sowie Vermittlungs- und Beratungsleistungen die
  • zugunsten eines Aufraggebers geleistet wurden und den
  • Betrag von EUR 100.000 pro Jahr übersteigen.

Im Jahr 2011 erfolgte Auslandszahlungen sind bis zum 28. Februar 2012 dem Finanzamt zu melden.

Ebenfalls damit im Zusammenhang steht die Neueinführung einer Strafsteuer für Kapitalgesellschaften in Bezug auf die sog fehlende Empfängernennung.

Wurden bisher Zahlungen aus dem Betrieb geleistet und der entsprechende Empfänger nicht genannt, so hat die Behörde im Zuge einer Prüfung die Abzugsfähigkeit innerhalb der Gesellschaft versagt, was zu einer Steuerbelastung von 25% geführt hat.

Ab der Veranlagung 2011 wird nun zusätzlich zur Körperschaftsteuer ein Zuschlag von nochmal 25% erhoben, was defacto einem Steuersatz von 50% und damit dem Höchststeuersatz von natürlichen Personen gleichkommt.

15.12.2011 Befreiungen und Tipps für Kleinunternehmer

Im Bereich der Umsatzsteuer gilt als Kleinunternehmer, wer die Umsatzgrenze von EUR 30.000 nicht überschreitet.

Erst bei Überschreiten dieser Grenze ist Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen.

ZU BEACHTEN: Diese Grenze ist ein Nettowert, dh es können (bei grundsätzlich 20%igen Erlösen) Einnahmen bis EUR 36.000 erzielt werden, auch ist ein einmaliges Überschreiten innerhalb von 5 Jahren um 15% möglich (Toleranzgrenze), sodass in diesem einen Jahr Einnahmen bis zu EUR 41.400 möglich sind.

Auch im Sozialversicherungsrecht wird dieser Begriff verwendet, hier darf zusätzlich zur oben erwähnten Umsatzgrenze der Gewinn den Betrag von EUR 4.488,24 pro Jahr nicht übersteigen (Wert für 2011).

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Gewerbescheininhaber, die Neugründer oder ältere Personen sind, eine Befreiung von der Pensions- und Krankenversicherung bei der SVA beantragen.

TIPP: Eine Befreiung ist auch rückwirkend möglich, jedoch dürfen dabei keine Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen worden sein. Idealerweise wird der Antrag jedoch sofort bei Gewerbescheinlösung gestellt, ein allfälliges Überschreiten führt dann zwar rückwirkend zur Versicherungspflicht, etwaige zwischenzeitlich geleistete Beiträge für Selbstversicherungen oder Mitversicherung werden aber erstattet.

Unternehmer, die keinen Gewerbeschein haben (sog Neue Selbständige) und deren Gewinn ebenfalls unter dem oben genannten Betrag liegt (sog kleine Versicherungsgrenze), sind auch ohne Antrag gänzlich von der Sozialversicherung befreit.

ZU BEACHTEN: Hier tritt ebenfalls bei Überschreiten der Grenze Versicherungspflicht ein, problematisch ist dies vor allem, wenn in diesem Jahr auch AMS Bezüge ausgezahlt wurden, da diese dann vom AMS wieder rückgefordert werden.

14.12.2011 Arbeitnehmerveranlagung

Letztmalig für das Jahr 2006 können Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.

Absetzbar sind beispielsweise:

Im Bereich der Sonderausgaben

  • Personenversicherungen (Höchstbetrag)
  • Ausgaben für Wohnraumschaffung und –sanierung (Höchstbetrag)
  • Steuerberatungskosten
  • Kirchenbeitrag, Spenden

Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen

  • zB Krankheitskosten
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für pflegebedürftige Angehörige

Im Bereich der Werbungskosten

  • zB Arbeitsmittel
  • Reise- und Fahrtkosten,
  • Aus- und Fortbildung
  • Telefon und Internet
  • Arbeitszimmer bei home office

NEU: Nunmehr sind im Rahmen der Kinderbetreuungskosten auch Kosten für Essen und Ferienbetreuung absetzbar. Wurden in den Vorjahren diese Kosten nicht geltend gemacht, ist unter Umständen auch eine Aufrollung möglich.

TIPP: Auch wenn Sie in den letzten Jahren Einkünfte unter der Steuergrenze hatten, können Sie sich bis zu 10% der SV-Beiträge rückerstatten lassen (max EUR 110 EUR), bei Vorliegen der Voraussetzungen auch den Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag (Negativsteuer). 

TIPP: Um bei den außergewöhnlichen Belastungen den Selbstbehalt zu überschreiten, ist es sinnvoll die Zahlungen in einem Jahr zu kumulieren und evenuell auch von anderen Familienmitgliedern zu übernehmen.

TIPP: Nicht vergessen sollten Sie auf die Werbungskosten­pauschalen (zB für Journalisten und Außendienstmitarbeiter).

ZU BEACHTEN: Bei Bezügen von mehreren Arbeitgebern sind Sie verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen (sog Pflichtveranlagung), ebenso, wenn Sie einen sog Freibetragsbescheid an Ihren Arbeitgeber übermittelt haben und die tatsächlichen Ausgaben geringer sind.

11.12.2011 Spenden Neuregelung bereits teilweise 2011 und 2012

Im Bereich der steuerlich absetzbaren Spenden gab es in den letzten Jahren wesentliche Erweiterungen.

Bereits ab der Veranlagung 2011 können Spenden an folgende Institutionen abgesetzt werden:

 1. Wissenschaft- und Kunst, Behindertensport

 2. Karitative Zwecke (Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe)

 3. Spendensammelvereine für oben genannte Zwecke

Ab 2012 zusätzlich noch an Organisationen im Bereich des

 4. Umweltschutzes

 5. Tierschutzes sowie

 6. Aufgaben der Feuerpolizei (freiwillige Feuerwehr etc)

ZU BEACHTEN: Spenden können grundsätzlich im betrieblichen Bereich nur bis maximal 10% des Vorjahresgewinnes getätigt werden, im privaten Bereich bis maximal 10% des Einkommens. Betragsmäßig unbegrenzt sind Spenden für Katastrophenhilfe und Sponsorbeiträge abzugsfähig.

TIPP: Auch Spenden oder Eintrittsgelder im Rahmen von Charityveranstaltungen sind steuerlich absetzbar, sofern der Wert der Gelegenleistung wesentlich niedriger ist, als der aufgewendete Betrag, was in der Regel der Fall sein wird.

ZU BEACHTEN: Um Spenden steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Spendenbescheinigung. Erfreulicherweise muss diese nicht mehr wie im Vorjahr die Sozialversicherungsnummer des Spenders enthalten, wohl aber den Namen des Empfängers, den Betrag sowie Name und Anschrift  des Spenders. Denken Sie also insbesondere bei Spendensammelvereinen daran eine Bestätigung zu verlangen (zB Heilige Drei Könige etc).

TIPP: Im betrieblichen Bereich sind teilweise auch Sachspenden steuerlich absetzbar, hier ergibt sich die Besonderheit, dass diese mit dem Verkehrswert als fiktive Betriebsausgabe angesetzt werden können.

SERVICE: Hier können Sie überprüfen ob Ihre Spende steuerlich absetzbar ist https://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp.

10.12.2011 Last Call - Gewinnfreibetrag

Zur Erinnerung:

Ab der Veranlagung 2010 können alle Unternehmer (mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften) für

  • einen Gewinn von bis zu EUR 30.000 den sog Grundfreibetrag in Höhe von 13% geltend machen und zusätzlich
  • für den EUR 30.000 übersteigenden Gewinn einen sog Gewinnfreibetrag, ebenfalls in Höhe von 13% lukrieren, sofern begünstigte Investitionen getätigt werden.

Diese Investitionen können in (nicht gebrauchte) körperliche Wirtschaftsgüter (wie zB Büro- oder EDV-Ausstattung) oder aber auch bestimmte Wertpapiere erfolgen. Die Behaltefrist dieser Wirtschaftsgüter beträgt 4 Jahre.

ZU BEACHTEN: Die Anschaffungen müssen bis zum 31.12. getätigt werden (Verschaffung der Verfügungsmacht), dh Wertpapierorder, die erst am 01.01.2011 von der Bank gebucht werden, gelten dann erst für das nächste Jahr.

TIPP: Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages bringt eine nennenswerte Steuerersparnis mit sich – dh es lohnt sich mitunter sogar über eine Fremdfinanzierung nachzudenken, bei der die angeschafften Wertpapiere als Sicherstellung dienen.

TIPP: Mit dem Grund- bzw Gewinnfreibetrag geht automatisch eine Verringerung der Sozialversicherungsgrundlage einher. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann auch auf den Grundfreibetrag verzichtet werden.

SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem taxlexikon unter http://www.taxservices.at/taxlexikon/einkommenssteuer/gewinnfreibetrag.

07.12.2011 Neue Werte und wesentliche Neuerungen in der Personalverrechnung

Jene Werte für 2012, die bereits vorliegen:

SV Werte im ASVG

Aufwertungszahl 2012

 

1,006

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

€ 141,00

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

€ 4.230,00

Höchstbeitragsgrundlage

Jährlich für Sonderzahlungen

€ 8.460,00

Höchstbeitragsgrundlage

Monatlich für freie DN ohne SZ; GSVG;BSVG

 

€ 4.935,00

Geringfügigkeitsgrenze

täglich

€ 28,89

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich

€ 376,26

Grenzwert für DGA

Dienstgeberabgabe

€ 564,39


Die Verzugszinsen 2012 in der Sozialversicherung bleiben gegenüber 2011 unverändert bei 8,34 %.

Grenzbeträge für die Befreiung bzw. Verminderung der AIV Beiträge

Monatliche Beitragsgrundlage

Versichertenanteil

Bis € 1.186,00

0 %

Über € 1.185,00 bis 1.294,00

1 %

Über € 1,294,00 bis 1.456,00

2 %

Über € 1.456,00

3 %

 

Werte für die Wohnraumbewertung (unverändert gegenüber 2011)

z.B. Wien € 4,91 je m2

Pendlerpauschale ( unverändert) für 2012

09.12.2011 Pensionistenabsetzbetrag ab 2012 erhöht

Der mit der Steuerreform 2011 grundsätzlich gestrichene Alleinverdienerabsetzbetrag für Ehepaare ohne Kinder wurde für Pensionisten mit einem Bezug von bis zu EUR 1.150 pro Monat zwischenzeitlich wieder eingeführt.

Ab 2012 gibt es nun insoweit eine Neuregelung, mit der, der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mehr zusteht, jedoch der Pensionistenabsetzbetrag (PAB) auf EUR 764 pro Jahr erhöht wird.

Damit ergibt sich nun wieder ein ähnlicher Steuervorteil für Bezieher von niedrigen Pensionen, der nun auch alleinstehenden Pensionisten zu Gute kommt.

08.12.2011 Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter

Folgende Möglichkeiten gibt es, Ihren Mitarbeitern steuer- und beitragsfreie Zuwendungen zukommen zu lassen:

  • Klassische Geschenk(-gutscheine) bis zu EUR 186 pro Mitarbeiter und Jahr, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (zB Weihnachtsfeier) überreicht werden
  • Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu EUR 365 pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei
  • Gelegenheitsgeschenke anlässlich Geburtstag etc sind bis etwa EUR 40 steuerfrei

ZU BEACHTEN: Geschenke sind nur an echte Mitarbeiter steuerfrei, darunter fallen aber auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiter. Nicht begünstigt sind somit Zuwendungen an Freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer.

TIPP: Da im Bereich der Umsatzsteuer für Geschenke an Mitarbeiter, mit Ausnahme jener bis etwa EUR 40, kein Vorsteuerabzug zusteht, empfiehlt es sich Gutscheine zu schenken.

ZU BEACHTEN: Bei den Geschenken muss es sich um Sachzuwendungen handeln, Geldgeschenke sind nicht steuerfrei.

01.12.2011 Freiwillige Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

Da die Sozialversicherungsanstalt die SV-Beiträge immer 3 Jahre im Nachhinein bemisst, kann es durch unregelmäßige Vorschreibungen zu Schwankungen in der Progression kommen.

Dies kann vermieden werden, indem Sie noch heuer freiwillige Vorauszahlungen in Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen leisten.

TIPP: Sollten Sie letztes Jahr aufgrund der damals geltenden Rechtslage keine Vorauszahlungen geleistet haben, so können Sie heuer auch die Beiträge für 2010 noch freiwillig vorauszahlen.

ZU BEACHTEN: Die Sozialversicherungsanstalt verbucht Ihre Vorauszahlungen als Guthaben und verrechnet damit die in den nächsten Jahren anfallenden Beiträge. Wir empfehlen aber im Sinne einer Glättung der Ausgaben die im Jahr 2012 festgesetzten Beiträge trotzdem einzuzahlen.

ZU BEACHTEN: Mit Vorsicht zu genießen, aber grundsätzlich möglich ist auch das Guthaben zu Beginn des Jahres 2012 wieder von der SVA rück zu fordern.

06.12.2011 Neuerungen im Bereich der Forschungsförderung

Bereits bisher gab es steuerliche Förderungen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Interessant ist dies vor allem deshalb, da darunter auch die „experimentelle Entwicklung unter Anwendung von wissenschaftlichen Methoden“ fällt (sog. Frascati-Freibetrag).

Mit der Veranlagung 2011 wurde nun die bisherige Regelung dahingehend geändert, dass der

  • Forschungsfreibetrag in Höhe von 20% bzw. 25% der Aufwendungen weggefallen ist und nur mehr
  • Eine Forschungsprämie von nunmehr 10% der begünstigten Aufwendungen (bisher 8%) direkt vom Finanzamt ausbezahlt wird.

Weiterhin gibt es auch die Forschungsprämie für die sog. Auftragsforschung.

05.12.2011 Erweiterung der Neugründungsförderung 2012

Neben gewissen Gebührenbefreiungen bei der Neugründung von Unternehmen, gab es bisher eine Lohnkostenbefreiung für in den ersten 12 Monaten nach Gründung beschäftige Mitarbeiter. Da viele neu gegründete Unternehmen im ersten Jahr keine Mitarbeiter beschäftigt haben, ging diese Befreiung vielfach ins Leere.

Nunmehr beginnt die 12-Monatsfrist erst mit der Beschäftigung des ersten Mitarbeiters zu laufen und wurde auf einen Zeitraum von 3 Jahren ausgedehnt.

TIPP: Sollte für Sie diese Neuregelung interessant sein, empfiehlt sich eine geplante Gründung auf nächstes Jahr zu verschieben. Bei Einzelunternehmern ist als Gründungszeitpunkt die Anzeige des Gewerbes anzusehen, allfällige Ausgaben können aber bereits vorher anfallen und auch steuerlich geltend gemacht werden.

TIPP: Die Frage, ob Sie bei bisheriger unternehmerischer Tätigkeit Neugründer sind richtet sich nach den sogenannten ÖNAC Branchenkennzahlen. Es empfiehlt sich daher jedenfalls zu überprüfen ob der neu angemeldete Gewerbeschein in dieselbe ÖNAC Gruppe fällt.

TIPP: Die EPU Förderung für den ersten Mitarbeiter wurde ebenfalls neu gestaltet und kann parallel dazu in Anspruch genommen werden.

04.12.2011 Erhöhung und Erweiterung des Kirchenbeitrages ab 2012

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Glaubensgemeinschaften sind seit der Veranlagung 2010 mit einem Höchstbetrag von EUR 200 pro Jahr im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig.

  • Ab den Jahr 2012 wurde der maximale Betrag nun auf EUR 400 erhöht und
  • auf im EU und EWR Raum ansässige und in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaften ausgedehnt.

TIPP: Sollten Sie den Höchstbetrag heuer bereits ausgeschöpft und noch Zahlungen zu haben, so empfiehlt sich diese auf Anfang Jänner 2012 zu verschieben. Es gilt das sogenannte Abflussprinzip.

03.12.2011 GmbH Gründung auch für Einmannunternehmen mitunter sinnvoll

Auch wenn gesellschaftsrechtliche Gründe wie die beschränkte Haftung oder die Optik nach außen nicht im Vordergrund stehen, kann es sinnvoll sein über die Gründung einer GmbH nachzudenken.

Die wesentlichen Vorteile sind:

  • Geringere Liquiditätsbelastung durch geringeren (Körperschaft)-Steuersatz in der GmbH von 25% und Gewinnausschüttung nach Bedarf (KESt 25%)
  • Reduktion der Sozialversicherungsbelastung durch Gestaltung des Geschäftsführerbezuges

Die tatsächliche Steuer-Ersparnis richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Daher empfiehlt es sich vorab einen Günstigkeitsvergleich aufzustellen, der auch die höheren Kosten einer GmbH für den Zeitraum von 9 Monaten berücksichtigt.

TIPP: Auch eine rückwirkende Steuer- und Sozialversicherungsersparnis durch eine sogenannte Einbringung des bestehenden Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH ist möglich.

TIPP: Werden geringere Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, so wirkt sich das allerdings auch auf die zu erwartende Pensionshöhe aus. Wir empfehlen daher im Regelfall vor Umstieg die zu erwartende Pension bei Pensionsantrittsalter in verschiedenen Varianten vorab berechnen zu lassen.

ZU BEACHTEN: Für den Fall, dass die GmbH ausschließlich einen Auftraggeber hat und der geschäftsführende Gesellschafter zusätzlich in enger persönlicher Bindung zu diesem steht (Vorstand, Geschäftsführer, Exklusivvereinbarung) kann es zu einer Durchrechnung und damit zur Nichtanerkennung dieser Konstruktion kommen.

ZU BEACHTEN: Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Regelung Gewinnausschüttungen an den 100%igen Gesellschafter ebenfalls in die Sozialversicherungsgrundlage einzubeziehen. Dieses Gesetz wird aber seit etwa 20 Jahren nicht exekutiert und es ist kurzfristig auch nicht mit einer diesbezüglichen Änderung zu rechnen.

02.12.2011 Förderung für Kreativprojekte - auch die Beratung von taxservices wird gefördert

Die Stadt Wien bietet mit der Kreativ-Agentur departure ein umfangreiches Förderungsprogramm für Unternehmen in den Bereichen Mode, Musik, Audiovision, Multimedia, Design, Verlagswesen, Kunstmarkt und Architektur. Dies betrifft einerseits die Unternehmensgründung, als auch die Entwicklung neuer Projekte.

Neben Barzuschüssen wird auch die Beratung von verschiedenen Experten aus den Bereichen Recht, Steuern, Marketing, etc. gefördert. Zusätzlich profitiert man auch vom Netzwerk der Agentur.

Nähere Informationen finden Sie unter www.departure.at.