Noch Fragen? Wir haben Antworten.

LEISTUNGEN, ABLÄUFE, ZUSAMMENARBEIT, HONORARVERRECHNUNG UND VIELES MEHR: IM FOLGENDEN HABEN WIR WICHTIGE FRAGEN AUS DEM KANZLEIALLTAG UND DIE PASSENDEN ANTWORTEN DAZU FÜR SIE ZUSAMMENGESTELLT.

Wie erfolgt die Honorarverrechnung?

Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Honorarverrechnung für Sie transparent, übersichtlich und nachvollziehbar gestaltet ist. In der Praxis hat sich bei unseren Klienten eine Kombination aus einer Pauschalhonorarvereinbarung mit getrennter Abrechnung von zusätzlich benötigten Leistungen (Zusatzleistungen) bewährt. Damit haben Sie einerseits die Sicherheit von im vorhinein fixierten Beträgen und zahlen andererseits nur für Leistungen, die Sie tatsächlich nachfragen. Selbstverständlich finden Sie in unseren Anboten eine genaue Beschreibung welche Leistungen jedenfalls in der Pauschale enthalten sind und welche unter die sog Zusatzleistungen fallen.

Ein Beispiel Anbot für eine GmbH klicken Sie bitte hier: Beispiel Anbot GmbH.pdf
Ein Beispiel Anbot für ein Kleinunternehmen mit Einnahmen/Ausgaben Rechnung klicken Sie bitte hier: Beispiel Anbot KU.pdf

Welche Leistungen im Bereich Buchhaltung werden mir geboten?

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Unterstützung bei der optimalen Belegorganisation
  • Buchung und Überprüfung der Belege auf steuerliche Auswirkungen
  • Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Berechnung von sonstigen Abgaben
  • Meldung von Abgaben an die Behörden
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt
  • Aussagekräftige, auf Wunsch individuelle Auswertungen
  • Kostenstellenbuchhaltung
  • Individuelles Mahnwesen
  • Elektronischer Zahlungsverkehr

Wie erfolgt die Übernahme meiner Buchhaltung?

Mit der Übertragung Ihrer Buchhaltung geben Sie uns einen großen Vertrauensvorschuss, den wir natürlich sehr ernst nehmen. Deshalb ist es uns wichtig unsere Zusammenarbeit für Sie transparent zu gestalten und Ihnen einen Überblick über den Ablauf zu geben.Im Übernahmegespräch klärt Ihr/e Buchhaltungsbearbeiter/in die Einzelheiten mit Ihnen ab.

  • Wie können wichtige Geschäftsvorgänge richtig und effizient verbucht werden
  • Welche Konten sind für die Aussagefähigkeit Ihres Rechnungswesen wichtig
  • Welche Kostenstellen können sinnvollerweise eingerichtet werden
  • Welche Auswertungen sind für Sie interessant
  • Wann sollen für Sie die Daten und Unterlagen für Sie in welcher Form verfügbar sein (zB elektronisch oder durch Zugang auf unseren Terminal Server)
  • Wie kann der Ablauf bei Ihnen im Haus effizient organisiert werden
  • Welche Daten können von uns importiert werden, Kosten/Nutzen Überlegungen zu Schnittstellenvon bereits im Unternehmen vorhandenen Programmen wie beispielsweise Fakturierung
  • Wie kann ein effizientes Mahnwesen organisiert werden
  • Wie kann ein elektronischer Zahlungsverkehr eingerichtet werden
  • Welche Buchungsperiode ist zweckmäßig (vierteljährlich, monatlich, wöchentlich)

Selbstverständlich erhalten Sie nach dem Gespräch von uns eine Kostenschätzung.

Welche Unterlagen werden für die Übernahme der Buchhaltung benötigt?

Bei Übernahme der Buchhaltung benötigen wir folgende Unterlagen

Laufendes Jahr:

  • Saldenlisten Sachkonten, Debitoren und Kreditoren zum letzten Buchungstag
  • OP-Listen Debitoren und Kreditoren zum letzten Buchungstag
  • Ausdruck der Kontenblätter bis zum letzten Buchungstag
  • Ausdruck des Journals bis zum letzten Buchungstag
  • Belege des letzten gebuchten Monats

 

Letztes abgeschlossenes Jahr:

  • Jahresabschluss, Steuererklärungen, Steuerbescheide
  • Anlagenverzeichnis
  • Saldenlisten Sachkonten, Debitoren und Kreditoren zum Bilanzstichtag
  • OP-Listen Debitoren und Kreditoren zum Bilanzstichtag
  • Ausdruck der Kontenblätter
  • Ausdruck des Journals inklusive Umbuchungen

Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Organisation der Unterlagen behilflich.

Wann kann der Wechsel der Buchhaltung erfolgen?

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, dh auch unterjährig.

Wie kann ich Belege optimal vorbereiten?

Für die Belegvorbereitung hat sich in der Praxis bewährt, diese entweder beim oder im Anschluss an das Übernahmegespräch, wo Ihr(e) Buchhaltungsbearbeiter(in) die Einzelheiten mit Ihnen oder mit den in Ihrem Unternehmen damit betrauten Mitarbeiter bespricht, durchzuführen. Selbstverständlich können wir dieses Gespräch auch bei Ihnen im Haus führen und die entsprechendenMitarbeiter einschulen. Welche Vorbereitungen konkret notwendig sind, richtet sich vielfach nach den betrieblichen Gegebenheiten wie zB Kostenstellen, Auswertungen etc.

Im einfachsten Fall ist es ausreichend, die Belege zu sortieren und uns gelocht in einem Ordner/Schnellhefter zukommen zu lassen, wobei es dabei Unterschiede je nach Buchhaltungsart und Umsatzsteuerverrechnung gibt.

Gerne können Sie unsere Belegorganisationsmappe.pdf downloaden.

Infoblatt zur Belegvorbereitung für Bilanzierer.pdf

Infoblatt zur Belegvorbereitung für Einnahmen Ausgaben Rechner MIT Umsatzsteuer.pdf

Infoblatt zur Belegvorbereitung für Einnahmen Ausgaben Rechner OHNE Umsatzsteuer.pdf

Welche Vorteile habe ich, wenn die Buchhaltung bei mir im Unternehmen durchgeführt wird?

  • Garantierte professionelle und effiziente Abwicklung unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Kein Belegtransfer
  • Keine Schulungskosten für Mitarbeiter
  • Garantierte zuverlässige Abwicklung und damit keine Probleme bei Urlaub oder Krankenstandoder Ausscheiden eines Mitarbeiters
  • Optimale Ausnutzung Ihrer internen EDV-Möglichkeiten
  • absolute Vertraulichkeit

Welche Leistungen werden mir im Bereich Personalverrechnung geboten?

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Brutto-Netto-Berechnungen, Günstigkeitsvergleiche (echter/freier Dienstvertrag, Werkvertrag)
  • Prüfung anzuwendender Kollektivverträge und korrekte Einstufung der Dienstnehmer
  • An-, Um- und Abmeldungen Ihrer Dienstnehmer
  • Mitteilungen für freie Dienstnehmer
  • Monatliche Abrechnungen, Führen eines Lohnkontos für jeden Dienstnehmer
  • Errechnen der monatlichen Abgaben an Finanzamt, Stadtkasse und Krankenkasse
  • Zuordnung der Lohn- und Gehaltskosten auf Kostenstellen
  • Zusendung von aussagekräftigen Auswertungen
  • Erstellen und Übermittlung aller Unterlagen an die Behörden (monatlich und jährlich)
  • Beratung bei arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Fragen
  • Beratung zum Thema Beihilfen und Förderungen 
  • Formulare und Tools zur Erfassung wichtiger Daten (z.B. Urlaube, Überstunden)

Wie erfolgt die Übernahme einer Personalverrechnung?

Der mit der Personalverrechnung betraute Mitarbeiter klärt gemeinsam mit Ihnen unter anderem folgende Fragen:

  • Welche Auswertungen sind für Sie interessant
  • Sollen die Bezüge auf Kostenstellen aufgeteilt werden
  • Bis wann erhalten wir die für die Abrechnung relevanten Daten (zB Meldungen betreffend Überstunden, Spesenabrechnung)
  • Wie ist bei Neueintritten, wie bei Austritten zu verfahren
  • In welcher Form möchten Sie die Auswertungen erhalten (elektronisch, per Post)
  • Welche Daten werden bei Ihnen im Haus erfasst, welche bei uns (zB Urlaubsaufzeichnungen)
  • Wer von Ihren Mitarbeitern darf welche vertrauliche Informationen erhalten

 Die Übernahme der Personalverrechnung kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt erfolgen, es empfiehlt sich jedoch nach Möglichkeit den Wechsel zu Beginn des Jahres vorzunehmen.

Was kann ich mir im Bereich Steuerberatung erwarten?

Zu unseren Leistungen zählen:

  • steuerliche Beratung und Optimierung als unsere Kernaufgabe
  • Beratung bei Unternehmensgründung
  • Beratung in Hinblick auf die optimale Rechtsform
  • Steuerplanung/Herbstgespräch
  • Abwicklung von Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
  • steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt inkl. Zustellung zu unseren Handen und Fristenevidenz
  • Beratung in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Bereichsübergreifende Beratung
  • Beratung und Unterstützung bei Betriebsnachfolge/Umgründungen
  • Beratung und Unterstützung im Bereich der Betriebsübergabe

Wie kann ich beim Jahresabschluss unterstützt werden?

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP, IAFS) für: Einzelunternehmer, Personengesellschaften, GmbHs und AGs, Vereine, Stiftungen, Einnahmen-/Ausgaben-Rechner
  • Unterstützung bei der Einhaltung aller sonstigen rechtlichen Bestimmungen (Offenlegung, Generalversammlungsbeschlüsse, Veröffentlichung etc.)
  • Professionelle Bilanzanalyse und Bilanzpräsentation bei uns in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort (z.B. für Generalversammlung, Vorstandssitzung o.ä.)
  • Erstellung von aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen/Kennzahlenanalyse
  • Ausarbeitung eines Bankenpakets mit Vorab-Ratinganalyse
  • Spezialpakete für Einnahmen-/Ausgaben-Rechner

Wie sieht es im Bereich Unternehmensberatung aus?

Zu unseren Leistungen zählen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens:

  • Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Unterstützung in der Umsatzung durch professionelles Prozess- und Projektmanagement
  • Kompetenzentwicklung Ihrer Mitarbeiter
  • Qualitätsmanagement
  • Unterstützung bei der Implementierung des betrieblichen Rechnungswesens (Buchhaltung, Personalverrechnung, Kostenrechnung)
  • Unterstützung bei der Implementierung eines Reportingsystems und Controlling
  • Konzernrechnungslegung