Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Dienstverhältnis kann auf folgende Arten beendet werden:

  • Befristung (Ablauf eines befristeten Dienstvertrages)
  • Einvernehmliche Auflösung (mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Zum Unterschied von der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerkündigung ist die Einhaltung von Fristen und Terminen bei dieser Beendigungsform nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden)
  • Kündigung (Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
  • Entlassung (Die Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber)
  • Austritt (fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer. Die wichtigsten Entlassungsgründe sind in § 26 Angestelltengesetz aufgezählt: (dauernde) Dienstunfähigkeit, Gesundheitsgefährdung, Entgeltvorenthaltung, Ehrverletzungen (zB Beleidigung), sexuelle Belästigung etc.)
  • Tod des Arbeitnehmers