Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist im österreichischen Steuersystem so geregelt, dass sie im Bereich der Unternehmerkette grundsätzlich als durchlaufender Posten zu behandeln ist und damit der Endverbraucher die Steuerlast trägt.

Das wird dadurch gewährleistet, dass die Steuer an die Produkte und Leistungen „gebunden“ ist. Der Unternehmer kann für die von ihm gekauften Produkte oder Leistungen die Mehrwertsteuer im Rahmen seines Unternehmens als sog. Vorsteuer abziehen (= Vorsteuerabzug). Für die von ihm ausgeführten Lieferungen und Leistungen muss er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Beispiel:

Der Unternehmer B kauft vom Unternehmer A (= Großhändler) ein Handy, welches er an einen Kunden weiterverkauft. Der Unternehmer A verrechnet dem Unternehmer B dafür EUR 100 + 20 % USt (EUR 20) = EUR 120. Vom Finanzamt kann er die von A in Rechnung gestellten EUR 20 als Vorsteuer zurückfordern womit ihm das Handy nur EUR 100 kostet. Der Unternehmer B (= Einzelhändler) verkauft das Handy um EUR 200 + 20% USt (EUR 40) = EUR 240 weiter.

Die EUR 40 muss er als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. In Summe hat er allerdings nur EUR 20 dem Fiskus bezahlt (EUR 40 Umsatzsteuer abzüglich der EUR 20 Vorsteuer), er hat also nur seinen „Mehrwert“ versteuert. Für den Endkunden, der kein Unternehmer ist, kostet das Handy nunmehr EUR 240.

Die gesamte Mehrwertsteuer trägt daher immer der Endverbraucher. Wäre der Käufer ebenfalls Unternehmer, kann er vom Zahlungsbetrag EUR 40 als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, womit ihm das Handy nur mehr EUR 200 kosten würde.