Arbeitskleidung

Ausgaben für Arbeitskleidung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, Ausnahmen gibt es aber. Wenn es sich zum Beispiel um Schutzkleidung (Fleischerschürze, Schutzhelm, Asbestanzug) oder typische Berufskleidung handelt (Uniform, Arztkittel). Auch Bekleidungsstücke, bei denen eine private Nutzung ausgeschlossen ist (z.B. Damenkleidung bei einem männlichen Schauspieler) sind abzugsfähig.

Siehe auch

Betriebsausgaben

Werbungskosten