Betriebsausgaben eines Künstlers

Neben den Betriebsausgaben, die alle Steuerpflichtigen geltend machen können, können Künstler noch einige zusätzliche Ausgaben von der Steuer absetzen.

Bei (schallgeschützten) Proberäumen gelten nicht die gleichen strengen Regelungen des Arbeitszimmers. Ebenso können Stereoanlagen und Fernsehgeräte, solange diese ausschließlich im Proberaum genutzt werden und es sich nicht um das einzige Gerät im Haushalt handelt, betrieblich abgesetzt werden.

Weiters haben folgende Ausgaben eine höhere Wahrscheinlichkeit anerkannt zu werden:

  • CD’s, sonstige Medien
  • Bücher
  • Eintrittsgelder
  • Kosmetika
  • Arbeitskleidung

Auch bei Reisen zu Recherchen und sonstigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen legt das Finanzamt in der Regel einen etwas weniger strengen Prüfungsmaßstab an.