Betriebseinnahmen

Unter Betriebseinnahmen versteht man alle Wertzugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen, diebetrieblich veranlasst sind, dh auch aus Hilfs- und Nebengeschäften.

Grundsätzlich sind alle mit dem Betrieb zusammenhängenden Einnahmen auch Betriebseinnahmen, einige wenige Ausnahmen hiervon sind die sog durchlaufenden Posten, die im Namen und Rechnung eines Dritten vereinnahmt werden (zB die Umsatzsteuer).

Von den Betriebseinnahmen können Betriebsausgaben mit steuerlicher Wirksamkeit abgesetzt werden. Dies kann in Form einer Einnahmen/Ausgaben Rechnung oder durch die Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen.

Siehe auch

Jahresabschluss
Ermittlung der Einkünfte
Einnahmen Ausnahmenrechnung
Betriebsausgaben