Betriebsvermögen/Privatvermögen

Gegenstände, die der Unternehmer für sein Unternehmen anschafft, sind damit automatisch demBetriebsvermögen zugeordnet. Sind sie geeignet, über einen längeren Zeitraum dem Unternehmen zu dienen, gelten sie als Anlagevermögen (= Investitionen). Sind sie zur Weiterveräußerung gedacht, als Umlaufvermögen.

TIPP: Auch bereits vor Betriebsgründung vorhandene Gegenstände können bei wesentlicher betrieblicher Nutzung (= mindestens 50 %) in das Betriebsvermögen überführt werden (Privateinlage). Die Bewertung erfolgt in diesem Fall mit dem Teilwert (= Verkehrswert).

Werden Gegenstände sowohl privat als auch betrieblich genutzt (= gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) kommt es auf das Überwiegen an (dh bei mindestens 50 %iger betrieblichen Nutzung erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen, darunter zum Privatvermögen).

Eine Ausnahme besteht für Gebäude, hier kann auch eine geringere betriebliche Nutzung anteilig zu Betriebsvermögen führen.

Siehe auch

Umlaufvermögen
Abschreibung
Anlagenverzeichnis
Gewinnfreibetrag
Vorzeitige Abschreibung
Anlagevermögen