Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Die Tätigkeiten, die unter diese Einkunftsart fallen, sind taxativ (erschöpfend) im Gesetz aufgezählt.
Freiberufliche Tätigkeiten
- Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare
- Journalisten, Übersetzer
- Künstler, Schriftsteller
- Wissenschaftler
Sonstige selbstständige Tätigkeiten
- Vermögensverwaltung, Aufsichtsrat
- wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (mind 25%)
Siehe auch
Einkünfte
Ermittlung der Einkünfte
Einnahmen Ausnahmenrechnung
Betriebsausgaben