Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Die Tätigkeiten, die unter diese Einkunftsart fallen, sind taxativ (erschöpfend) im Gesetz aufgezählt.

Freiberufliche Tätigkeiten

  • Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare
  • Journalisten, Übersetzer
  • Künstler, Schriftsteller
  • Wissenschaftler

 

Sonstige selbstständige Tätigkeiten

  • Vermögensverwaltung, Aufsichtsrat
  • wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (mind 25%)

 

Siehe auch

Einkünfte
Ermittlung der Einkünfte
Einnahmen Ausnahmenrechnung
Betriebsausgaben