Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar und weist dadurch die Art, die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges aus. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.

Verpflichtend ist eine GuV am Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen. Dabei erfolgt eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge. Das Unternehmensgesetzbuch und die Steuergesetze sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS – International Financial Reporting Standards und US-GAAP – United States Generally Accepted Accounting Principles) enthalten detaillierte Vorschriften über den formalen Aufbau und die aufzunehmenden Inhalte.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)

Die E/A-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Als Besonderheit bei dieser Gewinnermittlungsmethode gilt das Zufluss- und Abflussprinzip: Nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden. Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt.

Damit erfolgt keine periodengerechte Gewinnermittlung, was der wesentliche Unterschied zum Betriebsvermögensvergleich ist.