Kraftfahrzeugsteuer

Der Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) unterliegen im Inland zugelassene Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.

Die Abgabe beträgt ab 1. Jänner 2011 pro Monat

Bei Fahrzeugen bis zu 12 t …………………………………… EUR 1,55 mindestens EUR 15,00
Bei Fahrzeugen zwischen 12 t und 18 t …………………… EUR 1,70
Bei Fahrzeugen von mehr als 18 t ………………………….. EUR 1,90  höchstens EUR 80,
bei Anhängern höchstens EUR 66.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist selbst zu berechnen und vierteljährlich an das Finanzamt abzuführen (Kürzel KR).