Lohnnebenkosten

Unter Lohnnebenkosten verstehen sich die Kosten, die zusätzlich zu den monatlichen Lohn- oder Gehaltskosten anfallen, durch den Dienstgeber zu entrichten sind und teilweise bei diesem anfallen und teilweise bereits beim Dienstnehmer abgezogen werden.

Folgende Lohnnebenkosten sind vom Dienstgeber zu tragen:

  • Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (Arbeiter: 21,70 %, Angestellte: 21,83 % vom Bruttobezug, dazu zählen die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung)
  • Kommunalsteuer (Gemeindeabgabe in Höhe von 3 % vom Bruttobezug)
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds (kurz DB, 4,5 % vom Bruttobezug)
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (kurz DZ, je nach Bundesland zwischen 0,36 % und 0,44 %, für Wien gelten 0,40 %)
  • Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53 % vom Bruttobezug)

Die Lohnnebenkosten betragen ca. 31%, allerdings gibt es bei niedrigen Gesamtlohnsummen Erleichterungen bei DB, DZ und der Kommunalsteuer (bis EUR 1.095 fallen diese gar nicht an, bis EUR 1.460 ist ein Freibetrag in Höhe von EUR 1.095 beziehbar).

Folgende Lohnnebenkosten sind vom Dienstnehmer zu tragen:

  • Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (Arbeiter: 18,20 %, Angestellte: 18,07 % vom Bruttobezug bei laufenden Bezügen)
  • Lohnsteuer

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